SPD-Gesundheitsexperten unterstützen AWO-Petition

Simone Lang, Vorsitzende der ASG Sachsen, unterstützt die bundesweite Petition und Unterschriftenaktion der AWO, durch Initiative der AWO Oberlausitz und des AWO Landesverbands Sachsen federführend auf den Weg gebracht, aus vollem Herzen:

„Es ist wichtig, durch angemessene Bezahlung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen die qualitativ hohe Pflege zu sichern. Die Kosten hierfür dürfen jedoch nicht von den pflegebedürftigen Heimbewohner*innen allein getragen werden. Gegen diesen Missstand muss etwas unternommen werden. Die finanzielle Belastung muss für pflegebedürftige Menschen und Angehörige verlässlich und klar kalkulierbar sein. Der Gesetzgeber muss handeln. Für eine gute Pflege und würdiges Leben auch im Alter“, so Lang.

Ziel der Petition sei es, einen verlässlichen, gesetzlich genau definierten Höchstbetrag für den Eigenanteil der versicherten Leistungsbezieher*innen der Pflegeversicherung zu erwirken. Der Betrag müsse für die gesamte Dauer der Pflege verlässlich gesichert sein und steigende Kosten in der Pflege seien aus den Mitteln der Pflegeversicherung zu tragen. Simone Lang: „Aktuell müssen die steigenden Kosten in der Pflege über den Eigenanteil der pflegebedürftigen Heimbewohner*innen getragen werden. Bundesdurchschnittlich sind das monatlich circa 1750 € Eigenanteil. Das durchschnittliche Renteneinkommen liegt bei 1.231 € Netto in den alten Bundesländern und 1169 € Netto in den neuen Bundesländern. Der Eigenanteil kann von einem durchschnittlichen Rentenbezieher*in schwerlich aufgebracht werden.“

So seien immer mehr pflegebedürftige Heimbewohner*innen gezwungen, Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. „Das ist für die Betroffenen unwürdig, schwer nachvollziehbar und führt auch bei den Angehörigen zu enormen Unsicherheiten. Ebenso werden die kommunalen Haushalte durch die Kostenübernahme aus der Sozialhilfe weiter belastet“, so Lang weiter.

Grund der finanziellen Unkalkulierbarkeit des Eigenanteils sei ein Fehler im Pflegesystem. Die Leistungsbeiträge der Pflegekassen seien der Höhe nach festgelegt und könnten nur durch den Gesetzgeber geändert werden. Steigende Kosten im Pflegebereich, vor allem durch Tariferhöhungen im Pflegebereich, müssten durch die Zuzahlungsbeträge getragen werden. Diese seien gesetzlich nicht geschützt.

„Um eine Behandlung im Petitionsausschuss zu erzielen, sind mindestens 50.000 Unterschriften nötig. Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten für das Gesundheitswesen unterstützt das Anliegen voll und ganz. Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift! Die Unterschriftenliste liegen in den Pflege- und Sozialeinrichtungen der AWO Sachsen aus. Unterstützen Sie die Petition auch mit Ihrer eigenen Unterschriftenliste!“, ruft Simone Lang abschließend auf.

Hintergrund:
Hier geht es zur Petition der AWO: https://www.awo.org/sites/default/files/2019-01/Motiv2_Absichern_DINA4_Schnittm..pdf

 Die Frist zur Einreichung der Unterschriftenlisten endet am 14. März 2019.