Der Flickenteppich im ÖPNV kehrt zurück

Nachdem sich die Verkehrsministerkonferenz zuletzt nicht auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Maskenpflicht im ÖPNV einigen konnte, schaffen nun mit Bayern und Sachsen-Anhalt zwei Bundesländer die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr ab.

Schlecht für die Pandemiebekämpfung, vor allem aber ein Bärendienst für den öffentlichen Verkehr. Denn wenn es eine Erkenntnis dieser Pandemie gibt, dann die, dass ein föderaler Flickenteppich katastrophal wirkt.

Er verunsichert Menschen, schafft alles andere als Klarheit, verkompliziert die Nutzung des ÖPNV und dient zumeist nur der vermeintlichen politischen Profilierung.

Nun kann man zur Maskenpflicht im ÖPNV sicher unterschiedlicher Meinung sein. Dass diese Entscheidungen nun so getroffen wurden, zeigt aber nur, dass man aus den letzten Jahren wenig gelernt hat. Denn gerade in Bereichen wie dem Verkehr zeigt sich, dass Landes- oder Verkehrsträgergrenzen eben nicht zur Abgrenzung von Regelsystemen taugen.

Denn wenn es im Vergleich von Flugzeug und ICE schon kaum sinnvoll zu erklären ist, warum in dem einen Verkehrsmittel eine Maskenpflicht herrscht und im anderen nicht, so ist gänzlich unverständlich, warum sie auf einer Fahrt mit dem RE 3 von Chemnitz nach Hof an der sächsisch-bayerischen Landesgrenze endet.

Hier sollte „entweder alle oder keiner“ bzw. „überall oder nirgends“ gelten. Nur so schafft man Klarheit für die Nutzerinnen und Nutzer, die sonst gerade im länderübergreifenden Nahverkehr hervorragende geografische Kenntnisse bräuchten, um den Verordnungen gerecht zu werden.

 

Detlef Müller, MdB, stellv. Fraktionsvorsitzender