Datenweitergabe untergräbt Vertrauen in die Sicherheitsbehörden – Auf Verschärfung des Polizeigesetzes verzichten
Mit Blick auf das in der Diskussion befindliche neue Polizeigesetz erklärt Engel:
„Dies bestätigt unsere Sicht auf das geplante, neue Polizeigesetz in Sachsen. Wie kann man einem Sicherheitsapparat guten Gewissens zusätzliche Kompetenzen geben, wenn er schon mit den bestehenden Prozessen überfordert ist? Maßnahmen wie eine erweitertete Videoüberwachung, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung greifen noch viel massiver in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Wenn noch mehr Daten erhoben werden, steigt auch das Missbrauchsrisiko. Wer mit den bestehenden Mitteln nicht verantwortungsvoll umgeht, hat sich für solch schwerwiegende zusätzliche Instrumente ohnehin disqualifiziert. Die Landesregierung tut gut daran, die bestehenden Strukturen, Personalien und Kompetenzen zu ordnen und auf ein verschärftes Polizeigesetz zu verzichten.“