Michel: „Die Frage ist nicht, ob wir 2030 oder erst 2038 aus der Kohle aussteigen. Die Frage ist: Wie gestalten wir den Ausstieg sicher, schnell und sozial?“ 

Die Co-Vorsitzende der SPD Sachsen, Kathrin Michel, erklärt zum Vorschlag der Grünen für einen Kohleausstieg 2030 in Ostdeutschland: 

 

„Den vorzeitigen Ausstieg aus der Kohle zu propagieren, ohne einen vernünftigen Plan zu haben, lehnen wir ab. Die Frage ist nicht, ob wir 2030 oder erst 2038 aus der Kohle aussteigen. Die Frage ist: Wie gestalten wir den Ausstieg sicher, schnell und sozial?”, erklärt die Co-Vorsitzende der SPD Sachsen und Lausitzer Bundestagsabgeordnete Kathrin Michel.  

 

„Wichtig sind für die SPD zwei Dinge: Die Energie- und Wärmeversorgung muss jederzeit gesichert und bezahlbar sein. Die Menschen, die heute in der Kohle und davon abhängigen Industrien arbeiten, brauchen Perspektiven für ihre ganz persönliche Zukunft. Das ist eine zentrale soziale Frage“, so Kathrin Michel.  

 

„Wir müssen jetzt handeln. Der Ausbau Erneuerbarer Energien wird seit Jahren von der CDU ausgebremst. Und die Grünen haben viele Wünsche, steuern aber wenig konkrete Ideen bei. Wir sagen: Der Ausbau Erneuerbarer Energien muss deutlich beschleunigt, Speicherkapazitäten geschaffen und Netze ertüchtigt werden.”  

 

„Sachsen ist Energieland und soll es auch zukünftig bleiben. Es geht hier nicht um den ideologischen Kampf um Jahreszahlen, der auf dem Rücken der hart arbeitenden Menschen in den Strukturwandelregionen ausgetragen wird. Dieser schadet der Akzeptanz des notwendigen Ausstiegs aus der Kohle. Was wir brauchen, ist konkrete Politik für den Ausstieg“, so Kathrin Michel.  

 

„Allein der infrastrukturelle Nachholbedarf, der für eine gelungene Transformation in meiner Heimatregion zwingend notwendig ist – Ausbau der A4, Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden-Bautzen-Görlitz – ist in sieben Jahren nicht zu schaffen. Die Lausitz will und kann selbst gestalten. Das müssen wir unterstützen. Ich stehe hier ganz nah bei den Revieren und die Kolleginnen und Kollegen haben meine ganze Unterstützung”, so Kathrin Michel abschließend. 

Statement von Kathrin Michel, Co-Vorsitzende der SPD Sachsen, zur für den 1.Juli 2023 angekündigten Rentenerhöhung:

„Die Rentenerhöhung zum 1. Juli dieses Jahres ist ein erfreuliches Signal für alle Rentnerinnen und Rentner, auch wenn sie die aktuelle Inflation nicht ganz ausgleichen kann. Die Menschen haben sich ihre Rente mit harter Arbeit über Jahrzehnte hinweg verdient. Es ist eine Frage von Respekt und Anstand in unserer Gesellschaft, wie wir mit Rentnerinnen und Rentnern umgehen.

Gerade in Ostdeutschland haben viele Menschen im Rentenalter durch gebrochene Erwerbsbiografien ein relativ geringes Einkommen. Mit der jetzt anstehenden Anpassung erreicht der aktuelle Rentenwert in Ost und West erstmals die gleiche Höhe. Das ist ein Meilenstein.

Umso wichtiger erscheint vor diesem Hintergrund der Härtefallfonds für Menschen, die bei der Rentenüberleitung im Zuge der deutschen Wiedervereinigung Nachteile erlitten haben. Betroffene können aus einer nun gegründeten Bundesstiftung eine Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten. Bundesländer, die der Stiftung beitreten und ihren finanziellen Beitrag leisten, können die Zahlung für jede und jeden Betroffenen verdoppeln.

Bis zum 31. März 2023 ist ein Beitritt der Bundesländer möglich. Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben sich bereits dazu entschlossen. Sachsen sollte dies unbedingt auch tun. Wir fordern deshalb die sächsische CDU erneut auf, ihre Blockadehaltung an der Stelle zu beenden und dem Fonds beizutreten.“

Hintergrund:

https://www.tagesschau.de/inland/rentenanstieg-westen-osten-101.html

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/renten-steigen-kraeftig-angleich-ost-west-100.html

Kathrin Michel und Detlef Müller begrüßen die Wahlrechtsreform

Kathrin Michel, Landesvorsitzende der SPD Sachsen und Detlef Müller, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und Sprecher der Landesgruppe Sachsen begrüßen die vom Bundestag verabschiedete Wahlrechtsreform.

„Mit der Reform lösen wir ein, was wir den Bürgerinnen und Bürgern versprochen haben: Eine numerische Begrenzung und Verkleinerung des Bundestages“, so Michel. „Das Wahlrecht ist in einer Demokratie ein hohes rechtliches und politisches Gut. Die Bürgerinnen und Bürger verlangen daher zu Recht, dass bei der Wahl jede Stimme gleich gewichtet ist und es rechtssicher und fair zu geht. Dies werden wir mit unserer Reform realisieren.“

Die Ausgestaltung des Gesetzes bewertet Michel positiv. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat dazu geführt, dass im Grunde folgende drei Alternativen bestanden: Den Status quo weiter hinzunehmen – was für uns keine Option war – die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren oder die Überhangmandate auszuschließen. Wir haben uns für Letzteres entschieden. Für Sachsen mit seinen großen Flächenwahlkreisen ist das eine gute Nachricht, denn so bleibt die regionale Repräsentanz erhalten.“

Detlef Müller ergänzt: „Mit diesem Gesetz beweisen wir, dass Politik in der Lage ist, auch Reformen zu verabschieden, deren Beschränkungen sie selbst betreffen. Wir setzen damit ein wichtiges Zeichen gegen die um sich greifende Politikverdrossenheit. Diese Wahlrechtsreform stärkt die Legitimität des Parlaments.“

Entsprechend hat Müller wenig Verständnis für die Proteste aus der Union: „Die Vorwürfe der Union sind unredlich. Das neue Wahlrecht ist weder undemokratisch noch verfassungswidrig. Es behandelt erstmals alle Parteien gleich. Zudem hat die CSU über Jahre hinweg selbst jede Wahlrechtsreform blockiert, die ihr keinen ungerechtfertigten Vorteil verschafft. Selbst Vorschläge ihres eigenen Fraktionsvorsitzenden in der letzten Legislatur wurden blockiert. Die Union hat sich damit selbst aus dem Spiel genommen.“

 

Hintergrund:

Mit der Wahlrechtsreform wird die Regelgröße des Deutschen Bundestags auf 630 Sitze festgelegt. Der Bundestag besteht in der derzeitigen Legislaturperiode aus 736 Abgeordneten. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt mit 299 erhalten, die Zahl der Listenplätze auf 331 erhöht. Im Gegenzug fallen zukünftig Überhangs- und Ausgleichsmandate weg. Die Grundmandatsklausel wird im Zuge der Reform ebenfalls gestrichen.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wahlrechtsreform-ampel-union-linke-101.html