Neuausrichtung des Straßenverkehrsgesetzes

Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir das Straßenverkehrsrecht neu ausrichten wollen. Dabei sollen nicht mehr nur die Ziele Sicherheit und besserer Verkehrsfluss, sondern auch Klima- und Umweltschutz, Gesundheit sowie städtebauliche Entwicklung berücksichtigt werden.

Hier braucht es neue Ansätze! Das aktuelle Straßenverkehrsgesetz (StVG) hat seine Ursprünge immerhin in den 1950er-Jahren und ist somit deutlich in die Jahre gekommen. Wenn vor Ort attraktive Radverkehrsnetze, sichere Fußwege und einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzungen geschaffen werden sollen, stößt man schnell an Grenzen. Das aktuelle Straßenverkehrsgesetz verhindert häufig, dass Städte sich an die neuen Anforderungen dieser Zeit anpassen können.

Durch die Novelle sollen daher insbesondere Kommunen neue Handlungsspielräume bekommen, beispielsweise bei der Ausweisung von Tempo 30 Zonen oder auch der Neuaufteilung von Verkehrsflächen. Zwar werden auch nicht alle Fragen lokal geregelt werden können, aber dennoch gilt, dass Konflikte zwischen einzelnen Verkehrsträgern am besten dort ausgehandelt werden, wo sie sich abspielen – auf der lokalen Ebene.

Die Reform des StVG wollen wir im Deutschen Bundestag in den kommenden Monaten angehen. Den Startschuss dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Woche gegeben und auf Einladung der Arbeitsgruppe Verkehr eine Veranstaltung unter dem Titel „Mehr Kompetenz für Kommunen: Anforderungen und Perspektiven für ein modernes Straßenverkehrsgesetz“ durchgeführt.

Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Verbänden diskutierten gemeinsam die Anforderungen und Perspektiven für ein modernes und nachhaltiges Straßenverkehrsrecht.

Ein guter Abend, eine gute Diskussion und ein guter Start für die Reform des Straßenverkehrsgesetzes.

Detlef Müller, Bundestagsabgeordneter, stellv. Fraktionsvorsitzender

Orban zur Verantwortung ziehen

In Ungarn landeten jahrelang europäische Gelder in den Taschen von Orbáns Fidesz-Freunden. Gelder, die für das Zusammenwachsen von Europas Regionen vorgesehen waren. Daher wurde Ungarn von der EU aufgefordert, Antikorruptionsreformen vorzuschlagen.

Diese Maßnahmen haben die Europäische Kommission nicht überzeugt. Sie schlägt dem Rat daher vor, Gelder für Ungarn einzufrieren. Dabei geht es um 7,5 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt im Zusammenhang mit dem Rechtsstaatsmechanismus sowie weitere 5,8 Mrd. Euro aus dem Wiederaufbau-Fonds.

Zahlungen aus dem EU-Haushalt können für Länder gekürzt bzw. Mittel der Strukturfonds eingefroren werden, wenn diese gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen und die Verstöße sich negativ und hinreichend direkt auf die finanziellen Interessen der Union auswirken.

Die Mitgliedstaaten müssen jetzt zeigen, dass sie es ernst meinen mit dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Europa. Deshalb erwartet das Europäische Parlament, dass sie dem Vorschlag für eine Mittelkürzung folgen.

Zugleich ist es wichtig, dass andere Wege gefunden werden, Zivilgesellschaft, Städte und Kommunen in Ungarn zu unterstützen, denn diese sind ohnehin schon die Leidtragenden von Orbáns korrupter Politik.

70 Jahre EP: Diese Woche feierte das Europäische Parlament sein 70-jähriges Bestehen. Im Jahr 1952 legte die „Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ in Straßburg den Grundstein für das Europäische Parlament. Einst aus 78 Abgeordneten und sechs Mitgliedsstaaten bestehend, ist es heute das einzige transnationale Parlament mit 705 direkt gewählten Abgeordneten und steht für Demokratie, Grundrechte, wirtschaftliche Stabilität und Schutz der Menschenrechte. Die kraftvolle Vertretung von Europas Bürger:innen auch gegenüber der Kommission und den Mitgliedsstaaten bleibt die zentrale Aufgabe des Parlaments, welches gleichzeitig eine Bühne für den Austausch zu Europas Rolle in globalen Fragen bietet.

Matthias Ecke, Europaabgeordneter

Kathrin Michel: „Das Bürgergeld hilft Menschen durch Qualifizierung dauerhaft in gute Arbeit zu kommen.“ 

„Wir sind uns sicher: Das Bürgergeld kommt!“, sagt Kathrin Michel, Co-Vorsitzende der SPD Sachsen.

„Das Bürgergeld ist eine längst überfällige Reform unseres Sozialsystems. Im Kern hat sich die SPD durchgesetzt. Das wichtigste Ziel des Bürgergeldes ist, Menschen durch Qualifizierung nachhaltig und dauerhaft in gute Arbeit zu bringen, statt kurzfristig in schlechte Jobs zu pressen“, so Kathrin Michel.

„Aus Respekt vor den Menschen und mit Blick auf den Mangel an Fachkräften leistet das Bürgergeld künftig einen wertvollen Beitrag.“

„Der Ansatz ist klar und richtig. Zwei Drittel der langzeitarbeitslosen Menschen haben keinen Berufsabschluss. So sind ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt auf eine nachhaltige und gut bezahlte Beschäftigung sehr gering. Das ändern wir mit dem Bürgergeld, damit die Menschen ihr Leben durch eigene Arbeit selbstbestimmt bestreiten können.“

„Wir bieten den Menschen Perspektiven, unterstützen Unternehmen durch qualifizierte Arbeitskräfte und entlasten die Allgemeinheit durch weniger Arbeitslosigkeit.“

„Damit gehen wir mit einem konsensfähigen Vorschlag in die Verhandlungen. Die entscheidenden Punkte des Bürgergeldes müssen durchgesetzt werden. Die Einigung zwischen der Ampelkoalition und der Union ist tragfähig. Wir erwarten, dass Sachsen im Bundesrat dem Bürgergeld zustimmt“, so Kathrin Michel.

EU-Kohle für den Kohleausstieg – Just Transition Fund verbessern

Sachsen startet in den Fonds für einen gerechten Übergang. Die Auftaktkonferenz zum Just Transition Fund (JTF) fand am Montag in Weißwasser statt. Dieser neue EU-Fonds soll für einen gerechten Übergang in den vom Strukturwandel betroffenen sächsischen Braunkohleregionen eingesetzt werden. Bis zum Ende der Förderperiode 2027 sind für das Lausitzer Revier 375 Millionen Euro, für das Mitteldeutsche Revier 200 Millionen Euro und für die Stadt Chemnitz 70 Millionen Euro vorgesehen.

Der JTF ergänzt die Bundesförderung für den Kohleausstieg, weil er direkte Förderung von Unternehmen zulässt. Unterstützung können Unternehmen etwa bei der Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsmodelle, der Erweiterung bestehender und dem Aufbau neuer Produktionsstätten sowie deren Modernisierung erhalten. Die Details der Förderung werden in den Förderrichtlinien der zuständigen Ressorts des Freistaates noch erarbeitet. Im zweiten Quartal 2023 werden Unternehmen Förderanträge an die Sächsische Aufbaubank stellen können.

Die kurzen Fristen für die Bindung eines Großteils der JTF-Mittel in den Kohleregionen könnte dazu führen, dass viele der zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausgegeben werden können. Deshalb sollte die Kommission es ermöglichen, diese Mittel über den gesamten Zeitraum der JTF-Förderperiode zu nutzen. Dazu bin ich mit Europaabgeordneten anderer Kohleregionen im Gespräch.

Außerdem brauchen wir eine kluge EU-Förderung für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Zukunft über den Kohleausstieg hinaus. Denn Transformation findet nicht nur in den Revieren statt. Dafür setze ich mich im Regionalausschuss im Europäischen Parlament ein.

Matthias Ecke, Europaabgeordneter

Internationaler Tag der Kinderrechte

„Alle Kinder auf der ganzen Welt verdienen besonderen Schutz. Sie werden in Strukturen hinein geboren, auf die sie selbst keinen Einfluss haben. Deshalb müssen ihnen ihre Grundrechte ohne wenn und aber garantiert werden. Die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention feiern wir aus diesem Grund als wichtigen Meilenstein.

Eines der zehn Grundrechte ist das Recht auf Bildung. Bildung schützt vor Armut und schafft Zukunftsperspektiven.  Mädchen und Frauen, die eine Schule besuchen durften, werden auch als Mütter ihre Kinder selbstverständlich in die Schule schicken. Eine solide Grundbildung stärkt ihre Rolle als Frau. Sie achten in ihrer Familie auf eine bessere Ernährung und Hygiene.

Mädchen zu benachteiligen ist fatal für die ganze Gesellschaft. Das zeigt sich gerade drastisch in Afghanistan, einem Land, das Mädchen von Sekundarbildung ausschließt. Eine Analyse von UNICEF zeigt: Millionen Mädchen den Schulbesuch zu verwehren, kostet das Land einen Rückgang von 2,5 Prozent seines jährlichen Bruttoinlandsprodukts.

Deshalb müssen wir weiter dafür kämpfen, dass besonders im Globalen Süden mehr Mädchen die Schule besuchen und abschließen können. Es geht um nicht weniger als das allen Kindern zustehende Recht auf Bildung.”

Nadja Sthamer, Bundestagsabgeordnete

 

Hintergrund
Am  20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte. Dieses Datum erinnert an die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention, die im Jahr 1989 von der UN-Generalversammlung beschlossen wurde. Zur Aktualität von Kinderrechten äußert sich die Leipziger Bundestagsabgeordnete Nadja Sthamer, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Martin Dulig: „Dr. Georg Gradnauer war eine der wichtigsten Persönlichkeiten in der Gründungszeit des Freistaates Sachsen.“

Heute ehren wir den Sozialdemokraten Dr. Georg Gradnauer. Er war der erste Ministerpräsident des Freistaats Sachsen und Vater der parlamentarischen Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft Sachsens. Seit heute trägt der Tagungsraum R 270 in der Sächsischen Staatskanzlei seinen Namen und erinnert an sein Wirken im Freistaat. Ich danke Ministerpräsident Michael Kretschmer für die Feierstunde zu Umbenennung des Raumes zu seinen Ehren.

Dr. Georg Gradnauer war eine der wichtigsten Persönlichkeiten in der Gründungszeit des Freistaates Sachsen. Im Zuge des Umbruchs nach dem Ersten Weltkrieges war Dr. Georg Gradnauer zwischen 22. Januar 1919 bis 14. März 1919 Vorsitzender des Rates der Volksbeauftragten im Freistaat Sachsen. Nach der Verabschiedung des vorläufigen Grundgesetzes für den Freistaat Sachsen wählten ihn die Abgeordneten des Freistaates am 14. März 1919 zum Ministerpräsidenten. Er war Mitglied der SPD.

Dr. Georg Gradnauer hat Zeit seines Lebens für eine soziale Demokratie gekämpft, in der die Menschen und eine soziale Gesellschaft im Mittelpunkt stehen. In seiner Regierungszeit begründete er eine soziale Wirtschaftsordnung: mit einem handlungsfähigen Staat, der für eine grundlegende Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern und Dienstleistungen sorgte. 1919 gründete er die „Landesstelle für Gemeinwirtschaft“, die auch nach seiner Regierungszeit weiterwirkte. Sie war dem Wirtschaftsministerium unterstellt und zielte auf eine mehr auf Gemeinwohl orientierte öffentliche Einflussnahme in der Wirtschaft.

Heute kennt Dr. Georg Gradnauer leider kaum jemand. Ich finde es bitter, dass den „Vater der sächsischen Demokratie“ und des Freistaats heute kaum noch bekannt ist. Sachsens Geschichte endet jedoch nicht mit der Monarchie. Die Erinnerung an Dr. Georg Gradnauer spielt in der Demokratie nach 1989 und in unserer Erinnerungskultur heute leiderkaum noch eine Rolle. Die Wiedererrichtung sächsischer Herrlichkeit war in der Nachwendezeit wichtiger als die Erinnerung an die Demokraten und Sozialreformer der ersten Stunde, die unter schwierigen Verhältnissen die Demokratie 1918 errichteten und verteidigten. Wir können stolz auf unsere Geschichte sein – gerade auf solche Persönlichkeiten! Umso freut es mich, dass in der Staatskanzlei nun an ihn erinnert wird.

Das Schicksal Dr. Georg Gradnauers ist uns auch eine Mahnung für einen Einsatz für unser Land und unsere Demokratie. 1933 nahm ihn das NS-Regime in „Schutzhaft“. Als Jude wurde er diskriminiert und verfolgt. Am 21. Januar 1944 wurde er verhaftet und verschleppt. Er überlebte die Nazi-Diktatur im KZ Theresienstadt. Er starb am 18. November 1946 in Berlin.

Kathrin Michel: „Wir sind für das neue Bürgergeld. Damit der Weg zurück in gute Arbeit führt und nicht in die Sackgasse mit dem nächsten Billig-Job.“

Die Co-Vorsitzende der SPD Sachsen Kathrin Michel erklärt:

„Sachsen hat sich heute im Bundesrat bei der Abstimmung zum Bürgergeld enthalten. Der Koalitionsvertrag sieht ein solches Abstimmungsverhalten vor, wenn sich die Koalitionspartner nicht auf ein klares Ja oder Nein einigen können. Der Ministerpräsident spricht bei der Ablehnung des Bürgergeldes nicht für die sächsische Regierung sondern als Partei-Vize der CDU.“

„Für die SPD Sachsen bringt das neue Bürgergeld mehr Gerechtigkeit – gerade für den Osten. Es bietet mehr Schutz bei unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes. Es geht um mehr Respekt für alle, die schon länger gearbeitet haben. Niemand muss Angst haben, kurzfristig seine Wohnung zu verlieren. Niemand muss Angst haben, sofort sein mühsam angespartes kleines Vermögen zu verlieren.“

„Es geht um mehr Chancen für die Jüngeren: Bürgergeld gibt gerade jenen Jugendlichen aus schwierigen Familien Anerkennung für ihre Bemühungen, sich dauerhaft vom Sozialstaat unabhängig zu machen. Wer ohne Berufsabschluss ist, wird nicht bestraft wie bei Hartz IV, sondern unterstützt, seine Ausbildung nachzuholen. Damit der Weg zurück in gute Arbeit führt und nicht in die Sackgasse mit dem nächsten Billig-Job.“

„Wenn Kretschmer Arbeitskräftemangel als Problem benennt, dann sollte die CDU das Bürgergeld nicht blockieren. Es ist gerade für Ostdeutschland wichtig, weil hier Arbeit nach wie vor schlechter bezahlt wird und in den Familien weniger Vermögen vorhanden ist.“

„Es bleibt dabei: Wer Vollzeit arbeitet, hat am Ende mehr als Bürgergeld! Auch deswegen haben wir den Mindestlohn auf 12 Euro erhöht – während die CDU jahrelang den Niedriglohn-Standort Sachsen verteidigt hat.“

„Dass der Ministerpräsident von Sachsen da anderer Meinung ist, hat er ausreichend oft wiederholt. Seine Argumente werden dadurch nicht richtiger. Ganz zu schweigen von dem Menschenbild, das sich dahinter verbirgt.“

„Für die SPD ist klar: Leistung muss sich lohnen. Das tut sie besonders dann, wenn Arbeit gerecht und gut bezahlt wird. Am besten mit einem ordentlichen Tarif.“

Klimakonferenz – Jetzt auf die Hitzebremse treten!

Die 27. Weltklimakonferenz ist eröffnet. UN-Generalsekretär Guterres mahnt in drastischen Worten “Wir kämpfen den Kampf unseres Lebens – und sind dabei zu verlieren“. Passend dazu weist die EU-Umweltagentur in Kopenhagen in ihrem neuen Bericht zu Klimawandelfolgen auf die Hitzewellen hin, die in Europa häufiger und schwerwiegender werden. Die vergangenen sieben Jahre waren die wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Wir müssen endlich auf die Hitzebremse treten: gemeinsam in Europa als globaler Vorreiter. Im Europäischen Parlament wurden in dieser Woche Richtlinien und Verordnungen diskutiert, die wichtige Weichen stellen, um die Erderwärmung aufzuhalten. Ein “weiter so” darf es nicht geben, das sind wir nachfolgenden Generationen schuldig.

Die heißen und trockenen Jahre haben in Sachsen zu einer historischen Grundwasserdürre geführt. Tagelang wüteten Waldbrände in der Sächsischen Schweiz. In ganz Europa haben wir die Auswirkungen des Klimawandels in diesem Sommer spüren können und auch der Herbst ist zu warm.

Das sofortige Ergreifen wirksamer Maßnahmen bspw. zur Reduktion von CO2-Emissionen oder die Unterstützung der am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen stehen auf der Agenda der Europäischen Union und der Sozialdemokrat:innen im Europäischen Parlament. Einen wichtigen Rahmen dafür bietet der European Green Deal, der den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen will, die bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt.

Im Plenum des Europäischen Parlaments wurde in dieser Woche die Verordnung RePowerEU abgestimmt. Aus bisher nicht genutzten Geldern der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität – dem Herzstück des Corona-Wiederaufbaufonds – sollen zusätzliche Investitionen bereitgestellt werden, um die Erneuerbaren zu fördern die Abhängigkeit von fossilen Importen zu verringern.

Auch weitere Initiativen, an denen ich im Umweltausschuss direkt mitwirke, dienen dem Ziel, Klimawandel und Umweltzerstörung zu bremsen. Aktuell berät das Europäische Parlament eine Richtlinie für ein Europäisches Umweltstraftrecht, um Umweltkriminalität künftig europaweit einheitlich zu ahnden, die Strafverfolgungsquoten zu erhöhen und somit die Zerstörung der Umwelt weiter einzudämmen.

Die geltende Verordnung über klimaschädliche Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) soll die Emissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 verringern. Mit der Verschärfung der F-Gas-Verordnung soll der Anreiz zur Verwendung von klimafreundlichen Alternativen verstärkt werden. Die extrem klimaschädlichen F-Gase sollen noch schneller durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Der Ausstieg aus den F-Gasen darf nicht zur Nutzung ebenfalls klimaschädlicher Übergangstechnologien führen.

Die Verpflichtungen, die aus der 27. Klimakonferenz hervorgehen, benötigen einen Rahmen für wirksame Umsetzung – auf europäischer und nationaler Ebene.

Matthias Ecke, Europaabgeordneter

Verhandlungen zum Bundeshaushalt bringen deutliche Verbesserungen für den Verkehrsbereich

Der Verkehrshaushalt des Bundes – der sogenannte Einzelplan 12 des Bundeshaushaltes – ist seit jeher einer der größten Investitionshaushalte des Bundes. Mehr als 35 Milliarden Euro, davon allein 18,6 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrs- und Dateninfrastruktur, sah die Haushaltsplanung des Bundes auch in diesem Jahr für den Verkehrsbereich vor. Trotz der Einsparungen im Bundeshaushalt von 10 Prozent konnten damit die Investitionen im Verkehrsbereich weitestgehend stabil gehalten werden.

Doch wie für alle Gesetze gilt auch für den Haushalt das sogenannte „Struck’sche Gesetz“, wonach keine Vorlage den Bundestag so verlässt, wie sie hineingekommen ist. Dieses „Gesetz“ wirkt in Haushaltsverhandlungen meist in der Haushaltsbereinigungssitzung, in der es zu maßgeblichen Änderungen kommen kann.

Und die hatte es für den Einzelplan 12 – den Verkehrshaushalt – in dieser Haushaltsverhandlung im positiven Sinne in sich. Allein im Rahmen der Entlastungspakete konnten zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro für den Schienenverkehr veranschlagt werden. Hinzu kommt 1 Milliarde Euro an Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre.

Wofür diese Mittel verwendet werden sollten war aber noch offen. Dazu haben wir uns frühzeitig mit den Interessenvertretungen des Schienensektors und der DB AG ausgetauscht und entsprechende Vorschläge gemacht. Dass diese sich nun auch im Beschluss der Haushälter wiederfinden, ist ein Erfolg, der der gesamten Branche dient.

Für den Schienengüterverkehr stehen damit 152 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung (Einzelwagenverkehr 80 Mio. Euro, Trassen- und Anlagenpreisförderung 72 Mio. Euro). Der Fernverkehr auf der Schiene erhält zusätzlich 90 Millionen Euro im Zuge der Trassenpreisförderung und auch Bahnhöfe werden mit zusätzlich 87,3 Mio. Euro gefördert. Mit diesen Mitteln können zudem auch Aufwandstatbestände finanziert werden. Nicht zuletzt fließen im Schienenbereich auch zusätzliche Mittel in die Digitalisierung der Schiene (+103,8 Mio Euro) und die zusätzliche Absicherung des Zugfunkverkehrs (+23 Mio. Euro).

Aber auch andere Verkehrsträger profitieren von den Aufwüchsen. So fließen zusätzliche Mittel auch in den Radverkehr, die Verkehrsforschung und die Digitalisierung des Verkehrs.

Damit lässt sich für die Haushaltsverhandlungen im Verkehrsbereich ein sehr positives Fazit ziehen. Die Beschlüsse sind ein Erfolg für den Schienensektor, von dem auch Sachsen profitieren wird.

Kathrin Michel: „Es ist geschafft: Der Härtefallfonds für Rentner:innen kommt! Der Bund stellt dafür 500 Millionen Euro zur Verfügung.“

Kathrin Michel, Co-Vorsitzende der SPD Sachsen und Bundestagsabgeordnete im Haushaltsausschuss:

Es ist geschafft: Der Härtefallfonds für Rentner:innen kommt! Der Bund stellt dafür 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Aus dem Fonds werden Menschen unterstützt, denen in der Rentenüberleitung erhebliche Nachteile entstanden sind und die gleichzeitig eine sehr niedrige Rente beziehen. Gerade in Ostdeutschland gibt es viele Betroffene. Es sind Menschen wie ehemalige Bergarbeiter, Reichsbahner oder auch in der DDR geschiedene Frauen.

Der Härtefallfonds ist gut 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ein unerlässlicher Schritt zur Anerkennung der Lebensleistung vieler Menschen in Ostdeutschland, für die sich die SPD seit vielen Jahren vehement einsetzt. Gut, dass auch Martin Dulig und Petra Köpping da immer wieder den Menschen zugehört und das Thema auf der Tagesordnung gehalten haben.

Auch wenn es nicht die gute Lösung ist, die wir uns erhofft hatten, sind wir froh darüber, dass zumindest der Bund hier seiner Verantwortung gerecht wird. Die Lebensläufe der betreffenden Personengruppen waren geprägt von schweren Schicksalsschlägen, weshalb ihnen aus den Geldern des Fonds nun endlich eine finanzielle Kompensation zukommen soll.

In einer 2018  gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe war ursprünglich vorgesehen, dass der Fonds zu gleichen Teilen mit Bundes- und Landesmitteln ausgestattet wird. Momentan erklärt sich jedoch lediglich Mecklenburg-Vorpommern zu einer Beteiligung bereit. Die Länder sollen nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags noch die Möglichkeit erhalten, der Stiftung bis 30. Juni 2023 beizutreten und ihren finanziellen Anteil einzubringen.

Der Bund geht mit gutem Beispiel voran und stellt eine Zahlung pro betroffener Rentner:in in Aussicht. Auch der Freistaat Sachsen sollte an dieser Stelle ein zählbares Zeichen der Anerkennung der Lebensleistung der Anspruchsberechtigten senden. Durch eine Beteiligung Sachsens an der Stiftung wäre eine Verdopplung der Kompensation möglich.

Die einmalige monetäre Zahlung an Betroffene wird auf Antrag geleistet. Zu diesem Zweck wird eine Stiftung in Trägerschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales errichtet, das Antragsverfahren beginnt im Jahr 2023.