Daniela Kolbe

Kolbe: Rentenangleichung ist gesamtstaatliche Aufgabe – Finanzierung muss über Bundeshaushalt erfolgen

Statement der sächsischen SPD-Generalsekretärin und Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für die Rentenangleichung, Daniela Kolbe, zum Stopp des Gesetzentwurfes durch Finanzminister Schäuble:

„Über 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution ist es höchste Zeit, dass im Rentenrecht der Grundsatz „Gleiches Recht für alle“ gilt. Dieses Ziel wurde bereits im Einigungsvertrag festgeschrieben. Die Angleichung der Rentenwerte ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist daher nur folgerichtig, diesen historischen Schritt zur sozialen Einheit des Landes aus Steuermitteln zu finanzieren und die Kosten nicht allein den derzeitigen Beitragszahlern aufzubürden.

Die ostdeutschen Rentner und viele ostdeutsche Arbeitnehmer werden von der Umsetzung der Reform profitieren. Sie haben kein Verständnis für Schäubles Blockade. Sie erwarten endlich Gleichbehandlung im Rentenrecht. Wir als SPD stehen zur Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Angleichung bis 2020 umzusetzen.

Wir erwarten, dass sich der Finanzminister und seine Fraktion vertragstreu verhalten. Wir gehen davon aus, dass die Bundeskanzlerin zu ihrem Wort steht und Andrea Nahles bei der Umsetzung unterstützt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist bereit, das vorgelegte Gesetz so schnell wie möglich im Bundestag zu beraten und zu beschließen.“

Henning Homann

Studie belegt: Jeder sechste Arbeitnehmer in Sachsen profitiert vom Mindestlohn

+++ Entwicklung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktdaten weiter positiv +++

Henning Homann, stellvertretender Vorsitzender und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zur heute vorgestellten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB):

„In Sachsen hat der Mindestlohn einen positiven Effekt auf die Löhne der Beschäftigten. Fast die Hälfte (44 Prozent) der sächsischen Unternehmen hob nach dessen Einführung im Januar 2015 Stundenlöhne auf mindestens 8,50 EUR an. Davon profitierte jeder sechste Beschäftigte (16 Prozent). Tausende müssen ihren Lohn nicht mehr mit ergänzenden Sozialleistungen aufstocken. Damit schafft der Mindestlohn mehr Gerechtigkeit“, so Henning Homann, stellvertretender Vorsitzender und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Trotz überdurchschnittlicher Betroffenheit von Betrieben und Erwerbspersonen hat sich die wirtschaftliche Entwicklung nicht verschlechtert. Im Gegenteil: Die IAB-Forscher kommen zu dem Schluss, dass die wirtschaftliche Entwicklung weiter positiv verlaufe. Im vergangenen Jahr sei es erneut gelungen, die Zahl der Beschäftigten zu erhöhen. Der Betriebsbestand sei stabil, während der Umsatz der Betriebe kräftig anstieg.

Homann zieht drei Schlüsse aus den Ergebnissen der Studie: „Die Zeiten von Niedriglohnpolitik sind vorbei. Der Mindestlohn funktioniert. Horrorszenarien wurden widerlegt.“ Neueste Arbeitsmarktdaten belegen, dass der Arbeitsmarkt – trotz saisonal bedingtem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit – stabil auf ist.

Deutscher Bundestag lobt Medienpreis Politik aus – jetzt bewerben!

Der Deutsche Bundestag verleiht auch in diesem Jahr den Medienpreis Politik für hervorragende publizistische Arbeiten, die zu einem besseren Verständnis von parlamentarischer Praxis beitragen und das Interesse am Parlamentarismus fördern. Der Görlitzer Bundestagsabgeordnete Thomas Jurk (SPD) ermutigt Publizisten und Medienschaffende, die ihre Beiträge in Tages- oder Wochenzeitungen, in Printmedien, Online-Medien oder in Rundfunk und Fernsehen veröffentlicht haben, sich um den Preis zu bewerben.

Um an der Preisverleihung teilnehmen zu können, muss der eingereichte Beitrag zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 30. September 2016 in regionalen oder überregionalen Medien erschienen sein.

Bewerbungen sind an folgende Adresse zu richten:

Deutscher Bundestag
Fachbereich WD 1
Medienpreis Politik
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Einsendeschluss ist der 7. Oktober 2016. Eine Fachjury aus sieben renommierten Journalistinnen und Journalisten wird anschließend den Preisträger ermitteln. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert.

Weitere Informationen gibt es unter www.bundestag.de/medienpreis

Herbert-Wehner-Haus: Die SPD baut in Dresden

Pressemitteilung der SPD Sachsen und der Konzentration GmbH

Zentral und in markanter Lage zwischen Landtag, Semperoper, Zwinger und Verlagshaus gelegen, plant die SPD die Errichtung eines modernen Bürohauses mit fünf Geschossen. Das Haus soll an einem Platz stehen, der an der Einmündung der Kleinen Packhofstraße in die Devrientstraße gebildet und den zukünftigen Eingang in das geplante neue Stadtquartier an der Devrientstraße markieren wird.

Dirk Panter, Beauftragter der SPD Sachsen für das Herbert-Wehner-Haus und SPD-Fraktionsvorsitzender im Sächsischen Landtag: „Wir freuen uns sehr, dass es nun nach Jahren der Grundstückssuche losgeht. Der Landesverband der Arbeitswohlfahrt, die Herbert-Wehner-Bildungswerke und die Herbert- und Greta-Wehner-Stiftung wollen das Haus gemeinsam mit der SPD nutzen. Benannt wird das neue Haus nach dem langjährigen Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion und Bundesminister, Herbert Wehner, der so sehr an seiner Heimat Dresden gehangen hat.

Das Haus soll ein Ort der Kommunikation, eine moderne Denkfabrik werden. Ausstellungen, Lesungen, Vorträge und Diskussionen werden im Herbert-Wehner-Haus Raum bekommen. Die SPD, die Arbeiterwohlfahrt, die Herbert-Wehner-Bildungswerke und die Stiftung wollen mit dem gemeinsamen neuen Haus auch einen Ort der Begegnung schaffen.“

Das Gebäude wird von der Konzentration GmbH, der sozialdemokratischen Immobilienholding, errichtet. Das Gebäude wurde von Jan Wiese Architekten entworfen, die Fassadengestaltung konnten Hinrichs Wilkening Architekten nach einem internationalen Wettbewerb für sich entscheiden. Bereits in einigen Wochen soll der Bauantrag eingereicht werden. Mit dem Bau soll möglichst im Frühjahr 2017 begonnen werden.

Die Baukosten werden sich im mittleren einstelligen Millionenbereich bewegen.

HWH-Presse-Layout-Vorabzug

Bild: Konzentration GmbH

 

Daniela Kolbe

SPD hält Wort – Die Rentenangleichung kommt!

Kolbe: Rentenkritik der Ost-CDU ist absurd – Ostrentner und Großteil der Beschäftigten profitieren

SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat heute in Schwerin ihr Konzept zur Angleichung der Rentensysteme in Ost und West vorgestellt. Dazu erklärt die sächsische SPD-Generalsekretärin und Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für die Rentenangleichung Ost-West Daniela Kolbe (36):

„Ich freue mich sehr über den Plan von Bundesarbeitsministerin Nahles zur Angleichung der Rentenwerte. Die Koalition setzt damit auch eine langjährige Forderung der sächsischen SPD um. Durch die Angleichung profitieren die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner und ein Großteil der ostdeutschen Beschäftigten.“

Kritik äußerte im Vorfeld bereits der Sprecher der ostdeutschen CDU-Abgeordneten im Bundestag, Arnold Vaatz. Kolbe widerspricht: „Es ist schon absurd. Da begünstigt eine Reform die Menschen im Osten mit jährlich bis zu 3,9 Milliarden Euro, und die Ost-CDU-Abgeordneten sind dagegen.“ Vaatz hatte behauptet, die ostdeutschen Arbeitnehmer verlören durch den Wegfall der Höherwertung insgesamt. Kolbe: „Das ist schlicht falsch. Die Beschäftigten im Osten profitieren bis 2020 weiter von der Höherwertung ihrer Löhne. Ostdeutsche Beschäftigte, die schon etliche Rentenpunkte gesammelt haben, werden durch die Reform mehr Rente bekommen als jetzt. Herr Vaatz irrlichtert hier vollkommen. Wie er dazu kommt, ist mir unerklärlich.“

Kolbe weist zudem auf ein wichtiges Detail hin: „Kritiker gehen vom „Durchschnittsverdiener“ aus. Den Ostdeutschen, die wenig Geld verdienen oder die lange arbeitslos waren, hilft jedoch oft auch die derzeitige Höherwertung nicht. Vielen droht nach jahrelanger Arbeit die Grundsicherung im Alter. Um wirklich etwas gegen Altersarmut zu tun, brauchen wir eine echte Solidarrente. Doch genau hier sperrt sich die Union bisher.“

Die Rentenangleichung ist auch Koalitionsprojekt des Bundes. SPD-Rentenexpertin Kolbe: „Ich erwarte, dass Herr Tillich seine Abgeordneten zur Räson ruft. Er hat den Koalitionsvertrag mit ausgehandelt. Zudem verspricht die CDU nicht zum ersten Mal, dass die Rentenangleichung kommt. Sie stand auch schon im letzten schwarz-gelben Koalitionsvertrag. Es kann nicht sein, dass die Union bei der Umsetzung wieder kneift.

Der einheitliche Rentenwert in Ost und West ist ein wichtiger Beitrag zur inneren Einheit unseres Landes. Über zwei Jahrzehnte nach der Friedlichen Revolution schließen wir damit eine der letzten großen Gerechtigkeitslücken zwischen Ost und West.“

Daniela Kolbe

Kolbe: „Noch nie wurde so viel Geld für Demokratiearbeit in die Hand genommen“

Daniela Kolbe, Generalsekretärin der SPD Sachsen und Leipziger Bundestagsabgeordnete, begrüßt die am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossene Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung. Ein zentraler Ansatz ist, die Demokratieförderung des Bundes zu verstetigen und auf eine verbesserte rechtliche Basis zu stellen.

„Die SPD Sachsen wirbt schon seit langem für eine langfristige Finanzierung von Demokratieprojekten. In den Koalitionsverhandlungen mit der CDU auf Bundesebene hat SPD-Landeschef Martin Dulig gefordert, dass Rechtsextremismusprävention und Demokratieförderung stärker und langfristig vom Bund unterstützt werden. Denn es ist wichtig, dass Vereine erfolgreiche Arbeit verlässlich weiterführen können. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Finanzierung dauerhaft über ein Bundesgesetz zu sichern. Das geplante Gesetz muss nun zügig kommen“, fordert Kolbe.

Zudem stellt Kolbe klar: „Noch nie wurde so viel Geld für Demokratiearbeit in die Hand genommen – sowohl im Bund als auch in Sachsen. Das ist ein Erfolg der SPD.“ So sieht der Eckwerteentwurf für den Bundeshaushalt 2017 eine Aufstockung von 50 auf 100 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Demokratie leben – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ vor. Kolbe: „Im Bund werden die Mittel zur Rechtsextremismusprävention verdoppelt.  Und auch die sächsische Regierungskoalition hat sich mit ihrem Sonder-Kabinettsbeschluss im März auf eine weitere Erhöhung der Mittel für Demokratiearbeit geeinigt. Träger der politischen Bildungsarbeit werden mit einer Million Euro zusätzlich im Jahr gestärkt. Die  Mittel für das Erfolgsprogramm ‚Weltoffenes Sachsen‘ werden nach der Erhöhung im Jahr 2015 noch einmal aufgestockt. Außerdem arbeitet die Staatsregierung an einem Demokratiezentrum für Sachsen.“

„Sächsische Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben in Regierungsverantwortung und in der Opposition lange auf die Notwendigkeit von Demokratieförderung hingewiesen. Durch steigendende und verstetigte Mittel werden zivilgesellschaftliche Initiativen und Projekte gefördert, die sich gegen Menschenfeindlichkeit einsetzen. Davon kann Sachsen nur profitieren. Daher begrüßen wir, dass das Problembewusstsein auch beim Koalitionspartner wächst. Denn es ist besonders in Sachsen bitter nötig, demokratische Bildung zu stärken und erfolgreiche Projekte zu unterstützen. Bildung ist immer noch die beste Prävention. Hier ist jeder Cent gut investiert“, so Kolbe.

Daniela Kolbe

Kolbe zum Integrationsgesetz: „Flüchtlinge als Azubis können eine echte Bereicherung für sächsische Betriebe werden.“

Daniela Kolbe (36), sächsische SPD-Generalsekretärin und zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für das Integrationsgesetz, zum heute im Bundestag beschlossenen Integrationsgesetz:

„Mit dem Integrationsgesetz schaffen wir endlich klare und verbindliche Regeln für Integration. Das Gesetz wird vielen Menschen, die Zuflucht in Deutschland gesucht haben, den Zugang zu Arbeit, Sprache und Ausbildung erheblich erleichtern“, so Kolbe.

Das Gesetz sieht ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. So wird etwa die Ausbildung für Flüchtlinge und Unternehmen einfacher. Geduldete Flüchtlinge erhalten während einer dreijährigen Ausbildung und für eine zweijährige Weiterbeschäftigung einen rechtssicheren Aufenthalt (3+2 Regelung).

Kolbe: „Arbeit ist eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Integration. Die Regelungen zur Ausbildung sind der SPD darum besonders wichtig. Für Unternehmen und Azubis war die fehlende Rechtssicherheit bisher ein Hindernis. Mit der 3+2 Regelung können sie sicher sein, dass eine Ausbildung auch abgeschlossen werden kann.“ Zu Beginn der Sommerferien waren allein in Sachsen noch 8600 Lehrstellen frei. Laut Bundesagentur für Arbeit fehlen in vielen attraktiven Berufen sogar Bewerber. Hier sieht Kolbe Potential für sächsische Unternehmen: „Flüchtlinge als Azubis können eine echte Bereicherung für sächsische Betriebe werden.“

Ein zentrales Anliegen der SPD Sachsen war zudem die Aussetzung der Vorrangprüfung. Diese kann mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes befristet für drei Jahre ausgesetzt werden. „Die Länder entscheiden selbst, in welchen Bezirken der Bundesagentur für Arbeit die Vorrangprüfung ausgesetzt werden soll. Asylsuchende und Geduldete können dann eingestellt werden, ohne dass vorher umständlich geprüft werden muss, ob hierfür auch Deutsche oder EU-Bürger zur Verfügung stehen. Sachsen kann nun vorangehen“, so Kolbe.

Vereinbarte Änderungen im Integrationsgesetz stärken Ausbildung und Ehrenamt

Nach der ersten Lesung des Gesetzes im Juni hatte die SPD zudem auf Verbesserungen gedrängt. Die mit der Union vereinbarten Änderungen im Integrationsgesetz stärken insbesondere Ausbildung und Ehrenamt. So besteht für Auszubildende, die ihre Ausbildung abbrechen, die Duldung einmalig sechs Monate weiter. „Das ist eine praxistaugliche Regelung. Sie berücksichtigt, dass etwa jeder vierte Ausbildungsvertrag in Deutschland aufgelöst wird und stärkt die Azubis. Sie haben so die Möglichkeit, sich eine neue Lehrstelle zu suchen“, erläutert Kolbe.

Eine weitere Vereinbarung betrifft die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen. Diese soll künftig anrechnungsfrei bleiben. Auch Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können dann Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement von bis zu 200 Euro im Monat ohne Abzug behalten. „Damit erfüllen wir ein Anliegen von Sportvereinen und unterstützen das Ehrenamt“, so Kolbe. Da die Zustimmung des Bundesrates nötig ist, wird diese Neuerung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren geregelt und ist noch nicht Bestandteil des Integrationsgesetzes.

Daniela Kolbe

Kolbe: Reform des Sexualstrafrechts: Ja zu „Nein heißt Nein“!

Seit vielen Jahren wird über die Verschärfung des Sexualstrafrechts diskutiert – heute wurde sie vom Bundestag beschlossen. Künftig sind alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt. Ein „Nein!“ des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen. Dies fordert die SPD schon lange – dass dieser Paradigmenwechsel endlich erfolgt, ist ein großer Erfolg!

Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reicht nicht aus.

Dazu erklärt die Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe: „Diese Gesetzeslage stimmt nicht mit dem Strafempfinden der Bevölkerung überein und ruft zu Recht großes Unverständnis hervor. Deshalb war die Reform nötig und lange überfällig. Künftig ist sichergestellt, dass ein „Nein!“ auch ein Nein heißt. Mit dieser Gesetzesreform erfüllt auch das deutsche Strafrecht endlich die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention, die bereits 2011 unterzeichnet wurde. Einer Ratifizierung steht nun nichts mehr im Weg!“

Mit der Reform werden darüber hinaus zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, wird künftig generell unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.

„Die Änderungen stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Hierfür hat sich die SPD lange eingesetzt. Erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und der anschließenden gesellschaftlichen Debatte setzte auch bei der Union ein Umdenken ein, das zur Aufgabe der Blockade gegen ein modernes Sexualstrafrecht führte.“, so Kolbe abschließend.

Jurk: Bundesregierung fördert Milliardeninvestitionen in Mikroelektronik

Thomas Jurk, SPD-Berichterstatter im Haushaltsausschuss für den Einzelplan 09 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) erklärt:

Die Bundesregierung hat heute den Regierungsentwurf zum Bundes­haushalt 2017 sowie den Finanzplan bis 2020 beschlossen. Im Etat des Bundeswirtschaftsministeriums sollen danach im Finanzplanungszeit­raum 1 Mrd. Euro für Investitionen in die Mikroelektronik zur Verfügung gestellt werden.

Die Bundesregierung will damit die Umsetzung eines europäischen Großprojektes im Bereich Mikroelektronik sicherstellen. Gemeinsam mit der Industrie und ande­ren EU-Mitgliedstaaten soll im Rahmen eines „Important Project of Common Eu­ropean Interest“ (IPCEI) der Entwicklung und Fertigung von Mikroelektronik ein großer Schub verliehen werden.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Bundesregierung sich an diesem Großpro­jekt beteiligen will, denn die Mikroelektronik ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung der Wirtschaft und von Indust­rie 4.0. Viele Innovationen in deutschen Schlüsselbranchen wie Maschinen- und Anlagenbau, Elektroindustrie, Automobilbau oder erneuerbare Energien sind nur durch weitere Fortschritte in dieser Hochtechnologie möglich. Mit der Bundesför­derung wird so die Innovationsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft deutlich gestärkt.

Die Investitionsförderung des Bundes kann auch für die wirtschaftliche Entwick­lung der neuen Länder von Bedeutung sein, denn voraussichtlich wird auch der Mikroelektronikstandort Dresden von den Bundesmitteln profitieren.

Die EU-Kommission will mit dem IPCEI eine Antwort auf die massiven Subventio­nen der Mikroelektronik durch einige außereuropäische Staaten geben. Eine er­folgreiche Umsetzung könnte ein Vorbild für Beihilfen an andere strategisch wich­tige Branchen sein, ohne die auf EU-Ebene beihilferechtlich vorgegebene Zurück­haltung grundsätzlich aufzugeben. Deshalb ist es sehr positiv zu bewerten, wenn sich Deutschland an diesem europäischen Großprojekt beteiligt.

Daniela Kolbe

Kolbe: Integrationsgesetz: Mit weiteren Verbesserungen auf der Zielgeraden

Der Weg für weitere Verbesserungen im Integrationsgesetz ist frei: Die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales stimmte einem Änderungsantrag zum Entwurf des Integrationsgesetzes zu. Das Gesetz soll am Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden. Die SPD hat deutliche Verbesserungen für Geflüchtete durchgesetzt. Flüchtlinge in Ausbildung werden besser geschützt und ehrenamtliches Engagement besser gewürdigt. Dazu erklärt die Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe:

„Das Integrationsgesetz wird vielen Menschen den Zugang zu Arbeit, Sprache und Ausbildung erheblich erleichtern. Der SPD ist es auf der Zielgeraden gelungen, weitere Verbesserungen für Geflüchtete durchzusetzen. Künftig wird die Ausbildung von Flüchtlingen einfacher. Geduldete Flüchtlinge erhalten während einer dreijährigen Ausbildung und für eine zweijährige Weiterbeschäftigung einen rechtssicheren Aufenthalt. Das ist ein Riesenfortschritt. Es war ein großes Anliegen der SPD, auch bei vorzeitigem Ausbildungsende nicht sofort die Duldung zu streichen. Denn rund jeder vierte Ausbildungsvertrag in Deutschland wird aufgelöst – die Gründe hierfür sind vielfältig. Deshalb wird jetzt die einmalige Möglichkeit geschaffen, bei einem Ausbildungsabbruch sechs Monate eine neue Ausbildungsstelle zu suchen. Damit wird die sogenannte ‚3 plus 2-Regelung‘ bei Ausbildung noch praxistauglicher. Sie ist damit auch eine Antwort auf den Fachkräftebedarf in unserem Land.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat erreicht, dass die Belange von älteren Menschen bei der Niederlassungserlaubnis besser berücksichtigt werden: Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung entfällt das Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung. Bei der Verpflichtungserklärung konnten wir erwirken, dass eine Altfallregelung getroffen wird: Wer bis zum Inkrafttreten des Integrationsgesetzes eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, hat das nur für einen Zeitraum von drei Jahren statt wie künftig für fünf Jahre getan. Menschen, die etwa über ein Landesprogramm Flüchtlinge aus Syrien nach Deutschland holen, müssen für diese eine Verpflichtungserklärung abgeben und derzeit unbeschränkt für die Lebensunterhaltskosten einschließlich der Gesundheitskosten aufkommen.

Und die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ist künftig anrechnungsfrei: In einem kommenden Gesetzgebungsverfahren werden wir regeln, dass auch Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten von bis zu 200 Euro ohne Abzug von Leistungen behalten dürfen – dies war ein großes Anliegen der Sportvereine und anderer ehrenamtlicher Organisationen.

Integration und Teilhabe für Menschen mit Fluchtgeschichte – noch nie waren die Rahmenbedingungen in Deutschland für sie so gut wie sie es nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes sein werden. Das ist ein großer Erfolg und trägt eine sozialdemokratische Handschrift.“