Henning Homann

Homann: Mindestlohn ist Erfolgsgeschichte und darf nicht ausgehebelt werden

Henning Homann, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und Sprecher für Arbeitsmarkt, zum Mindestlohn:

„Allen Weltuntergangsvisionen zum Trotz: Der vor einem Jahr nach hartem Ringen eingeführte Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte. Seit dem 1. Januar 2015 profitieren rund 3,7 Millionen arbeitende Menschen in Deutschland von seiner Einführung – in Ost und West gleichermaßen“, so Henning Homann am Montag. „Allein in Sachsen profitieren rund 250 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Mindestlohn.“

„Mit 8,50 Euro pro Stunde setzt der Mindestlohn eine gesetzliche Lohnuntergrenze und ist ein großer Erfolg, um die Würde der Arbeit zu schützen und Lohndumping zu Lasten der ehrlichen Arbeitgeber einzudämmen. Das sollten sich auch jene merken, die zu uns Geflüchteten den Mindestlohn absprechen wollen. Es bleibt bei dem Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Niemand wird davon ausgenommen.“

„Die Fakten sprechen für den Mindestlohn. So ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen gestiegen – entgegen den Befürchtungen, der Mindestlohn werde Jobs vernichten. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren bei uns im Freistaat im September rund 38 000 Menschen mehr beschäftigt als Ende 2014. Und das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Wir haben jetzt die niedrigste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren.“

„Und schließlich hat sich auch nicht das Vorurteil bewahrheitet, der Mindestlohn schade der Wirtschaft. Im Gegenteil: Die Wirtschaft merkt, dass die Menschen mehr Geld in der Tasche haben. Selten ist die Konsumlaune der Verbraucher besser gewesen. Geringverdiener haben durch den Mindestlohn ein Lohnzuwachs von fünf Prozent. Das sind auch gute Aussichten für das kommende Jahr.“

Panter: Klaus Ness wird uns fehlen

Dirk Panter, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum Tod von Klaus Ness

„Wir sind bestürzt und tief betroffen vom plötzlichen Tod des Vorsitzenden der Brandenburger SPD-Landtagsfraktion, Klaus Ness. Unser Mitgefühl gilt in dieser Stunde seiner Familie und seinen Freunden“, erklärte Dirk Panter am Freitag.

„Mit Klaus Ness verliert die SPD einen außergewöhnlich klugen Strategen. Auch sein beharrlicher und couragierter Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, mit dem er Maßstäbe gesetzt hat, wird unvergessen bleiben.“

Panter weiter: „Ich bin zudem persönlich Klaus Ness zutiefst dankbar für seine Unterstützung über die Jahre. Von den Anfängen meiner aktiven Zeit in Sachsen bis heute war er mir immer ein wichtiger Ratgeber.“

„Klaus Ness wurde viel zu früh aus dem Leben gerissen. Er wird uns und mir ganz persönlich sehr fehlen.“

SPD Sachsen ruft zu „Herz statt Hetze“ auf

Dulig: Friedlichen Protest mit Herz und Kultur unterstützen

Die SPD Sachsen ruft zur Kundgebung des Bündnisses „Herz statt Hetze“ am kommenden Montag, den 21. Dezember, auf dem Theaterplatz in Dresden auf. Der SPD-Landesvorsitzende Martin Dulig und seine Stellvertreterinnen Petra Köpping und Eva-Maria Stange werden sich erneut den Protesten anschließen.

Der SPD-Landesvorsitzende Martin Dulig: „Wer vor Weihnachten ein Zeichen der Menschlichkeit setzen will, ist auf der Kundgebung von „Herz statt Hetze“ auf dem Dresdner Theaterplatz genau am richtigen Ort. Wir wollen gemeinsam einen Abend der Kultur und des friedlichen Miteinanders verbringen und die Vielen unterstützen, die sich hier täglich engagieren. Jeder Form von Gewalt erteilen wir eine klare Absage. Herz statt Hetze ist das Motto des Abends, das für die ganze Stadt gelten sollte.“

Neben Redebeiträgen ist ein vielfältiges Kulturprogramm geplant. So singt der Chor der Semperoper „Ode an die Freude“ und auch das Sächsische Staatsschauspiel beteiligt sich. Eva-Maria Stange: „Kultur ist der beste Ausdruck für Vielfalt und Menschlichkeit. Sie lebt von Weltoffenheit.“

Neben der SPD-Spitze werden weitere SPD-Landtagsabgeordnete und die SPD Dresden mit vor Ort sein.

Raatz: Bundestag verabschiedet Gesetzesänderung für die Verbesserung der Beschäftigungssituation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Anlässlich der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (dem Sonderbefristungsrecht für die Beschäftigten in der Wissenschaft), erklärt die mittelsächsische SPD-Bundestagsabgeordnete und stv. Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Dr. Simone Raatz:

„Gerade für viele der 11.000 befristet beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Sachsen ist die vereinbarte Gesetzesänderung ein wichtiger Meilenstein. So sind an den vier größten sächsischen Hochschulen 90% der akademischen Mitarbeiter befristet beschäftigt. Knapp 40% der akademischen Mitarbeiter an der Universität Leipzig, der TU Chemnitz und der TU Freiberg haben einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von unter 6 Monaten. Diese prekären Beschäftigungsverhältnisse sind nicht weiter hinnehmbar und schaden dem sächsischen Wissenschaftsstandort. Schon heute verlassen 80% der Studierenden auch aufgrund schlechter Karriereperspektiven nach ihrem Abschluss Sachsen. Hier müssen wir dringend gegensteuern. Deshalb freue ich mich, dass wir unsachgemäßen Kurzbefristungen endlich einen Riegel vorschieben.

Zudem begrüße ich ausdrücklich, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner nach erfolgter Anhörung zum 1. Entwurf des Gesetzes zwei wesentliche Änderungen durchsetzen konnten. So wird sich künftig die Befristungsdauer bei Drittmittelprojekten nicht – wie im ursprünglichen Gesetzestext vorgesehen – an die Mittelbewilligung, sondern an die Projektlaufzeit richten. Damit sichern wir, dass sich Drittmittelverträge nicht nach den in jährlichen Scheiben bereitgestellten Mittel, sondern an die gesamte Projektlaufzeit richten. Dies ist gerade für die Wissenschaftler in unserer Region eine wichtige Verbesserung, da in Sachsen ca. 40% des wissenschaftlichen Personals drittmittelfinanziert ist.

Weiterhin sah der Kabinettsentwurf zur Gesetzesänderung vor, dass studentische bzw. wissenschaftliche Hilfstätigkeiten während des Studiums bis zu einer Dauer von vier Jahren möglich sind. Dieser Befristungsrahmen wurde von den Koalitionsfraktionen auf sechs Jahre korrigiert.

Da die Studiendauer in der Regel zwischen 5 bis 6 Jahren liegt, passen wir damit den zulässigen Befristungsrahmen an die Lebensrealität vieler Studierender aus einkommensschwachen Familien an.“

Erläuterung:

Beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz handelt es sich um ein Sonderbefristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft, das zunehmend auch für unsachgemäße Kurzbefristungen missbraucht wurde. So hat mittlerweile bundesweit über die Hälfte der Verträge eine Laufzeit von unter einem Jahr. Aus diesem Grund haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Gesetz zu novellieren.

Simone Raatz ist u.a. zuständig für die Themen „wissenschaftlicher Nachwuchs“ und „Wissenschaftszeitvertragsgesetz“ und hat in den vergangenen Monaten stellvertretend für die SPD-Bundestagsfraktion die Eckpunkte zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes mit der CDU/CSU-Fraktion ausverhandelt (Eckpunkte siehe Anlage) und wird in der morgigen Debatte im Plenum dazu sprechen.

Nach der anstehenden Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes werden sich künftig die Vertragslaufzeiten in der Promotions- und Postdoc-Phase an das Qualifizierungsziel richten. Wenn also das Qualifizierungsziel die Promotion ist – sprich jemand promoviert – sollte sein Erstvertrag in der Regel über drei Jahre abgeschlossen werden.

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass Drittmittelbefristungen in Zukunft an die Dauer der Projektlaufzeit gekoppelt werden. Wenn also eine Hochschule ein Projekt über drei Jahre bewilligt bekommt, müssen die Verträge mit den Mitarbeitern, die für das Projekt tätig sind, auch über drei Jahre abgeschlossen werden.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass das nicht-wissenschaftliche Personal (z.B. Laborassistenten oder Techniker, die Forschungsgeräte warten) künftig nicht mehr vom Geltungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes umfasst ist. Diese Personengruppe erfüllt überwiegend Daueraufgaben, die auch mit Dauerstellen zu besetzen sind.

Zeitplan:

Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich zum 01.03.2016 in Kraft treten.

Panter: Wir haben geliefert – wesentliche Wahlversprechen eingelöst

„Wir können heute mit Fug und Recht sagen: Wir haben geliefert. Mit den jetzt auf Initiative von SPD und CDU verabschiedeten Gesetzen und der beschlossenen Enquetekommission Pflege sind weitere wichtige Punkte aus unserem Koalitionsvertrag umgesetzt worden“, erklärte Dirk Panter, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion,  am Donnerstag am Rande letzten der Landtagssitzung dieses Jahres. „Mit dem gestern beschlossenen Investitionspaket für unsere Kommunen gehen wir sogar noch einen Schritt weiter – wir reagieren auf aktuelle Herausforderungen und liefern zusätzlich.

Wichtiger als das ist aber: Mit alle diesen Gesetzen und Initiativen nutzen wir als Koalition verantwortungsvoll unsere finanziellen Spielräume und treffen damit Vorsorge für die Zukunft Sachsens.

Als SPD-Landtagsfraktion können wir zudem feststellen: Wir haben damit auch wesentliche Wahlversprechen eingelöst. Mehr Sicherheit, starke Kommunen, solide Finanzen, Vorsorge für die Zukunft, Gerechtigkeit sind für uns keine leeren Schlagworte. Wir werden bei den bevorstehenden Verhandlungen für den nächsten Doppelhaushalt dafür sorgen, dass auch die noch nicht in Angriff genommenen Vorhaben der Koalition finanziell abgesichert werden.“

Jurk: Bundestag modernisiert Vergaberecht

Thomas Jurk, Mitglied des Deutschen Bundestages, erklärt:

Der Deutsche Bundestag hat heute eine Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. Damit wird die öffentliche Auftragsvergabe auf Grundlage des neuen gemeinschaftsweiten EU-Vergaberechts umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher ausgestaltet.

Mit dem nun beschlossenen Vergaberechtsmodernisierungsgesetz erhalten öffentliche Auftraggeber und Unternehmen künftig größere Spielräume bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Für uns Sozialdemokraten war besonders wichtig, dass die öffentlichen Auftraggeber künftig mehr Möglichkeiten haben, soziale oder umweltbezogene Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.

Außerdem werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge. So bleibt im Einklang mit dem Europarecht die Trinkwasserversorgung ausdrücklich vom Vergaberecht ausgenommen.

Darüber hinaus konnte die SPD bei der Beratung des Gesetzentwurfs durchsetzen, dass bei einem Betreiberwechsel im Eisenbahnverkehr im Regelfall das Personal übernommen wird. Dies war insbesondere den Gewerkschaften sehr wichtig. Zur Umsetzung des Gesetzes sind noch Verordnungen notwendig, welche im Frühjahr 2016 mit Beteiligung des Deutschen Bundestags beschlossen werden sollen.

Neukirch: Pflege als wichtiges Zukunftsthema betrachten

Dagmar Neukirch, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und Sprecherin für Soziales, Gesundheit und Pflege, zur Enquete-Kommission Pflege

 

„Das Thema Pflege ist ein wichtiges Zukunftsthema für das Land Sachsen“, sagte Dagmar Neukirch am Donnerstag im Landtag. Aus diesem Grunde sollten mit einer Enquete-Kommission zu diesem komplexen Thema politische Entscheidungen vorbereitet werde. Wichtig sei dabei auch, dass dazu externer Sachverstand hinzugezogen werde. „Die Meinung der Akteure ist wichtig“, verwies Neukirch etwa auf Wissenschaft, Forschung und Pflegeverbände.

„Mit der Enquete-Kommission geht es uns um eine bessere Lebensqualität für die Menschen, die bereits pflegebedürftig sind oder demnächst pflegebedürftig werden. Es geht auch um die Entlastung der Familien, in denen Angehörige gepflegt werden. Auch die Pflegepersonen werden älter, und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bedarf einer erhöhten Aufmerksamkeit. Angehörige benötigen bessere wohnortnahe Informationen, Beratungen und ausreichend nutzbare Entlastungsangebote. Zudem benötigen wir gute Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Pflege sowie ausreichend und gut ausgebildete Menschen in der Pflege.“ Zudem müsse es besser gelingen, gut ausgebildete junge Pflegekräfte auch im Land zu halten.

Baum: Wirtschaftswege nach Russland nicht verbauen – Internationalisierung der sächsischen Wirtschaft vorantreiben

Thomas Baum, Sprecher für Wirtschaftspolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, in der Aktuellen Debatte zur Außenwirtschaft:

„Trotz aller berechtigter Kritik an Russland sollten wir uns die Wege dorthin nicht verbauen“, sagte Thomas Baum am Donnerstag im Landtag. „Unser Ziel muss es sein, trotz der Sanktionen die Gesprächskanäle offen zu halten, die Kontakte zu russischen Partnerregionen weiter zu pflegen und Unternehmerreisen nach Russland fortführen. Russland ist ein wichtiger Handelspartner für Sachsen – daher müssen wir selbst den Dialog aktiv und kritisch begleiten.“

Baum verwies darauf, dass die sächsischen Exporte in die Russische Föderation 2014 im Vergleich zu 2013 um 13,4 Prozent zurückgegangen seien. „Russland bleibt aber ein wichtiger Markt für die sächsischen Unternehmen.“ Im Ranking des sächsischen Exportvolumens habe Russland im vergangenen Jahr mit ca. 1,2 Milliarden Euro Platz neun belegt.

„Insgesamt lag 2014 die Exportquote der sächsischen Industrie bei 37,5 Prozent, auf bundesdeutscher Ebene bei 46,3 Prozent. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Internationalisierung der sächsischen Wirtschaft voranzutreiben. Den noch immer bestehenden Rückstand im Export zu den westlichen Bundesländern gilt es aufzuholen und die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit die sächsische Wirtschaft noch mehr ihrer Produkte ins Ausland verkaufen kann.“

Albrecht Pallas

Pallas: Behauptung vom kriminellen Flüchtling ist falsch

Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur Kriminalitätsstatistik „Zuwanderung“

„Die heute vom Innenministerium vorgelegte Kriminalitätsstatistik belegt, was wir lange vermutet haben: Die überwiegende Mehrheit der zu uns geflüchteten Menschen hält sich an Recht und Gesetz“, erklärte Albrecht Pallas am Donnerstag. „Dem starken Anstieg der Zahl Geflüchteter steht ein nur leichter Anstieg der Straftaten durch diese Gruppe gegenüber. Der immer wieder erhobene Generalverdacht gegen Asylsuchende ist also falsch.“

„Besonderes Augenmerk muss künftig den Mehrfach- und Intensivtätern gelten, denn obwohl diese nur 1,3 % aller Zuwanderer ausmachen, waren sie bislang für nahezu die Hälfte alle registrierten Straftaten verantwortlich.“

„Klar ist, dass die sächsischen Strafverfolgungsbehörden entschieden gegen diejenigen vorgehen müssen, die Straftaten begehen – egal ob sie Deutsche, EU-Bürger oder Asylsuchende oder Zuwanderer aus anderen Ländern sind. Daran gibt es keinen Zweifel.

Das gilt auch für die Kriminellen, die gezielt Asylunterkünfte angreifen oder andere Menschen wegen ihres Engagements für Flüchtlinge angegriffen oder beleidigt haben. Auch sie müssen mit der ganzen Härte des Rechtsstaates rechnen. Es bleibt zu hoffen, dass das in diesen Fällen tätige Operative Abwehrzentrum bald weitere Ermittlungsergebnisse auf den Tisch legen kann.“

„Ausdrücklich widerspreche ich der Darstellung der AfD, deren Abgeordneter Wippel in einer regional verbreiteten Erklärung dreist von einem „rasanten“ Anstieg der Zahl krimineller Asylbewerber spricht. Er stellt bewusst falsche Behauptungen auf, die Vorurteile bedienen und schüren sollen.“

Albrecht Pallas

Pallas: Wichtiger Punkt des Koalitionsvertrages umgesetzt

Landtag beschließt zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz und sorgt für viele Verbesserungen und erweiterte Mitbestimmungsrechte

Albrecht Pallas, Sprecher für Innenpolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zum heutigen Beschluss des Sächsischen Personalvertretungsgesetz (Drucksache 6/3503) im Landtag

„Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen“, fasst der Innenexperte der SPD-Fraktion Albrecht Pallas, das heute vom Landtag beschlossene Personalvertretungsgesetz zusammen. Dies ist nach einer breiten und intensiven Diskussion im Parlament beschlossen worden: „In der Koalition gab es unterschiedliche Auffassungen, was ein zeitgemäßes Personalvertretungsgesetz ausmacht. Wir haben es im Dialog mit allen Beteiligten – Gewerkschaften und Arbeitgebern, und dem Koalitionspartner – geschafft, ein modernes Personalvertretungsgesetz vorzulegen und zu beschließen und setzen damit einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages um.“

Bereits der Entwurf Staatsregierung enthielt viele Verbesserungen. „Insbesondere die Anerkennung aller studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte an den sächsischen Hochschulen als Beschäftigte ist ein echter Meilenstein. Damit können wir ca. 45.000 Menschen in Sachsen in den Schutzbereich des Personalvertretungsgesetzes bringen. Wir ermöglichen so, dass sich diese Gruppen auf Antrag mit Hilfe der Personalvertretung effektiv um eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen bemühen können.“, umreißt Pallas eine wesentliche Verbesserung.

Im Verfahren, in den Anhörungen und durch viele Gespräche mit verschiedenen Akteuren haben sich Verbesserungsvorschläge ergeben: „Im Ergebnis haben wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner Lösungen gefunden, die sowohl die berechtigten Interessen der Beschäftigten und Personalvertretungen als auch der Dienststellen berücksichtigt.“

So nehmen das Gesetz Menschen mit Behinderung stärker in den Blick: „Nicht nur bei Schwerbehinderten sondern eben auch bei Menschen mit Behinderung unterhalb des Grades der Schwerbehinderung besteht die Notwendigkeit zur Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung. Deshalb ändern wir das Gesetz in diesem Sinne.“

Hintergrund:

Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfes und der Änderungen sind:

  • Mitbestimmungsrechte werden erweitert
  • Personalräte erhalten die Befugnis, Verfahren u. Zuständigkeiten innerhalb des Personalrates flexibler zu gestalten
  • bei ressortübergreifenden Maßnahmen wird eine angemessene Beteiligung der Hauptpersonalräte aller betroffenen Ressorts sichergestellt
  • die Verselbständigung von Teildienststellen wird erleichtert

„Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Dienstherrn und Beschäftigten ist Fundament einer leistungsfähigen Verwaltung. Daher werden wir bis Mitte 2016 ein zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz mit erweiterten Mitbestimmungsrechten beschließen.“ – Koalitionsvertrag, S. 97

Ausführliche Informationen finden sich unter: www.spd-fraktion-sachsen.de/persvg