Panter: Einschränkung der Pressefreiheit nehmen wir nicht hin

Dirk Panter, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und Sprecher für Medienpolitik, zu den Übergriffen auf Journalisten durch Pegida-Anhänger:

„Unsere Gesellschaft darf es nicht hinnehmen, dass die Pressefreiheit auf Demonstrationen eingeschränkt wird. Pressefreiheit ist ein grundlegender Wert unserer Demokratie und unverzichtbar für eine freie Meinungsbildung“, erklärte Dirk Panter am Dienstag.

„Ich hoffe,  dass sich die Journalisten trotz dieser sich häufenden Vorfälle nicht davon abbringen lassen, weiterhin umfassend über die Pegida-Aktivitäten zu berichten und Hintergründe wie Hintermänner zu beleuchten.“

„Die Richtung solcher Attacken auf Journalisten ist eindeutig:  Sie sollen einschüchtern und Angst verbreiten. Damit stehen diese Angriffe in einer Reihe mit Anfeindungen, Drohungen und Tätlichkeiten gegen Asylbewerber, gegen DRK- oder THW-Mitarbeiter, gegen freiwillige Helfer in Asyl-Unterkünften oder gegen Polizisten.“

„Und die Attacken wie zuletzt in Dresden zeigen einmal mehr, dass es in unserem Land bei einem Teil der Bürgerinnen und Bürger große Defizite in Sachen Demokratie gibt.  Umso wichtiger ist es, dass sich diejenigen noch nachdrücklicher zu Wort melden, die dagegenhalten. Denn in Sachsen gibt es glücklicherweise auch sehr viele Menschen,  die in ihrer tagtäglichen Arbeit Menschlichkeit und Toleranz vorleben.“

Albrecht Pallas

Pallas: Demokraten lassen sich nicht einschüchtern

Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zu den Drohungen gegen den Sprecher des Netzwerkes „Dresden für alle“

„Ich bin sicher, dass sich das Netzwerk ‚Dresden für alle‘ und sein Sprecher Eric Hattke nach den neuerlichen Gewaltandrohungen nicht von ihrem Einsatz für eine weltoffene Gesellschaft in Dresden und Sachsen abhalten lassen“, erklärte  Albrecht Pallas am Montag. „Die Drohungen untermauern leider einmal mehr, dass Sachsen ein Problem mit Rassisten und Rechtsextremisten hat. Umso wichtiger ist es, dass  sich noch mehr Menschen Demokratie-Netzwerken und -Bündnissen anschließen, ihnen helfend zur Seite stehen. Je mehr Menschen unsere Demokratie im täglichen Gespräch mit Nachbarn, Kollegen oder Bekannten auch wahrnehmbar verteidigen, desto stärker und widerstandsfähiger ist sie.

Demokraten dürfen sich nicht einschüchtern lassen! Denn genau das wollen diejenigen, die Hass schüren, Gewalt androhen oder ausüben. Diesen Gefallen tun wir ihnen nicht.“

Hintergrund: Der Sprecher des Netzwerkes „Dresden für Alle“, Eric Hattke, ist wegen seines Engagements für Ausländer zum wiederholten Male bedroht worden.  Nach Angaben des Netzwerkes sind sowohl bei ihm als auch bei seiner Familie Drohanrufe eingegangen. Die Kriminalpolizei wurde eingeschaltet.

Neukirch/Lordieck: Keine Angst vor Vielfalt

Dagmar Neukirch, stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin, sowie Iris Raether-Lordieck, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklären nach der öffentlichen Anhörung zum Antrag „Erarbeitung des ‚Aktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensweisen‘ im Dialog mit der Zivilgesellschaft“ im Sächsischen Landtag:

Anhörung zeigt die dringende Notwendigkeit für Landesaktionsplan

„In Sachsen wird es bald einen ‚Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen‘ geben. So haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart.  Und das hat Staatsministerin Köpping mehrfach, auch in ihrer Stellungnahme zum Antrag, klargestellt.“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Neukirch im Anschluss an die heutige Anhörung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration im Sächsischen Landtag.

Die Anhörung, so Neukirch weiter, habe gezeigt, wie wichtig der Aktionsplan ist: „Die anwesenden Sachverständigen haben das auf unterschiedliche Weise deutlich gemacht.“

Die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion, Iris Raether-Lordieck, machte deutlich, dass die Akzeptanz vielfältiger Lebensentwürfe in der Gesellschaft schon viel größer ist, als es manche wahrhaben möchten: „Wir leben im 21. Jahrhundert. Angst vor und Feindseligkeit gegenüber Vielfalt steht niemandem gut zu Gesicht. Wie und mit wem ein Mensch leben möchte, steht ihm völlig frei.“

Zur Ausgestaltung des Aktionsplans ergänzt Raether-Lordieck: „Ich bin unserer Gleichstellungsministerin Petra Köpping sehr dankbar, dass sie den Plan gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren ausarbeitet und dabei schon weit fortgeschritten ist. Unser Ziel ist es, jeglicher Diskriminierung, auch aufgrund sexueller Identität, entgegenzuwirken. Für den Aktionsplan sind im aktuellen Doppelhaushalt 380.000 Euro vorgesehen.“

Dulig: „Ich lasse mich nicht einschüchtern!“

Politisch motivierte Anschläge auf Büros und Einrichtungen von Politikerinnen und Politikern häufen sich in den vergangenen Tagen. In der Nacht zum Sonntag wurde das Bürgerbüro von Martin Dulig, SPD-Landesvorsitzender und stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, attackiert. Mit Pflastersteinen wurden Scheiben des Büros in Radebeul zertrümmert und so auch Teile der Inneneinrichtung beschädigt. Das Operative Abwehrzentrum (OAZ) der sächsischen Polizei, in dem die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund landesweit koordiniert werden, übernahm die Ermittlungen.

 
Martin Dulig: „Es ist völlig inakzeptabel, dass es Anschläge auf Büros von Politikern, gleich welcher Parteizugehörigkeit, gibt. Politische Auseinandersetzungen müssen verbal in Parlamenten, auf Diskussionsrunden und auf den dafür vorgesehenen Ebenen geführt werden. Feige Anschläge beweisen nur, dass die Täter an einem politisch-demokratischen Diskurs nicht interessiert sind – sondern ihre eigenen, nicht mehrheitsfähigen Ansichten mit Gewalt durchsetzen wollen. Dies muss mit der ganzen Härte des Gesetzes unterbunden werden. Auch in Sachsen gilt nicht das Faustrecht!“ Dulig selbst lässt sich in seinem Kampf gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und für ein weltoffenes, willkommensfreundliches Sachsen von der Attacke nicht einschüchtern: „Sollte dies das Ziel gewesen sein, dann wurde es eindeutig verfehlt!“

Vor wenigen Tagen wurden bereits das Bürgerbüro des SPD-Landtagsabgeordneten Albrecht Pallas in Dresden, das Bürgerbüro der SPD-Bundestagsabgeordneten Simone Raatz in Freiberg und diverse Büros von Politikern der Partei „Die Linke“ in Sachsen angegriffen.

 

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Schwusos Sachsen: „Genderwahnexpertinnen“ Kelle und Röhl ohne jegliche fachliche Qualifikation

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD Sachsen Oliver Strotzer  kritisiert die von CDU und AfD Sachsen ernannten Expertinnen für die öffentliche Anhörung zum „Aktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensweisen“ im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtages am 29.09.2015:

„Mit der Benennung von Birgitt Kelle durch die CDU und Bettina Röhl durch die AfD wurden zu der Anhörung zwei ausgewiesene Genderwahnexpertinnen eingeladen. Beiden gemeinsam sind die Abwesenheit jeglicher fachlicher Qualifikation und das publizistische Abarbeiten an einer Genderideologie, die mit ihren zu weilen homophoben und grenzwertigen Unterstellungen verschwörungstheoretische Züge tragen. Dafür spricht unter anderem Frau Kelles Liste an Veröffentlichungen in einschlägigen Publikationen.“,  so Oliver Strotzer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD Sachsen. Und weiter: „So behauptet Frau Kelle beispielsweise, dass die Aufklärung über die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Familienformen und Lebensentwürfe zur Zersetzung der traditionellen Familie führen würde.“

„SPD und CDU haben in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, einen Aktionsplan für die Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen in Sachsen zu etablieren. Homo-, Trans- und Interphobie sitzen noch immer tief in unserer Gesellschaft. Vielfältige Lebensentwürfe sind längst Teil der sächsischen Gesellschaft. Ihnen allen die gleiche Wertschätzung und den gleichen Respekt entgegenzubringen, ist Ziel dieser Initiative. Die Auswahl der „Expertinnen“, lässt Zweifel an der Ernsthaftigkeit von AfD und CDU erkennen, sich mit der Lebenswirklichkeit der Menschen in diesem Land auseinandersetzen.“, so Strotzer.

Jurk: Bericht aus Berlin

  1. Flüchtlinge

In Ergänzung meiner vergangenen Berichte aus Berlin ist bundespolitisch vorgesehen,

  • auf europäischer Ebene auf eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik hinzuwirken

Die Grenzkontrollen zwischen europäischen Mitgliedstaaten sind keine Lösung. Im Gegenteil, Europa lebt von seinen offenen Grenzen. Sie sind eine fundamentale Errungenschaft der Europäischen Union. Deshalb müssen wir zurück zu einem Europa, in dem man sich gegenseitig hilft und das die europäischen Werte der Solidarität und Hilfsbereitschaft lebt. Notwendig sind ein faires Verfahren, um Flüchtlinge zu verteilen, gemeinsame Standards, die eine humanitäre Aufnahme sichern, sowie verstärkte Anstrengungen, um den Menschen in den Flüchtlingslagern an der syrischen Grenze bessere Lebensbedingungen zu verschaffen.

  • Fluchtursachen zu bekämpfen

Ohne effektiven Kampf gegen die Fluchtursachen werden weiter Menschen ihre Heimat verlassen und sich auf den Weg nach Europa machen.

  • die humanitäre Situation der syrischen Flüchtlinge in Jordanien, Libanon in der Türkei und im Nordirak umgehend zu verbessern

Es ist eine Schande, dass die Weltflüchtlingsorganisation UNHCR die Essensrationen in den Flüchtlingslagern der syrischen Nachbarstaaten dramatisch kürzen musste. Deshalb hat die Bundesregierung ihre humanitäre Hilfe um 400 Mio. Euro aufgestockt. Und wir fordern die Europäischen Union und ihre Mitgliedstaaten auf, insgesamt 1,5 Mrd. Euro als europäische Soforthilfe für Nahrung, Unterkünfte und Schulen in den Flüchtlingscamps bereit zu stellen.

  • Kommunen bei der Flüchtlingsfrage zu unterstützen

Die Kommunen stoßen nicht an Grenzen des Willens, sondern an die Grenzen des faktisch Möglichen. Der Bund stellt selbst 40.000 Plätze zur Erstaufnahme bereit und erklärt sich bereit, die Verteilung der Flüchtlinge zentral zu organisieren. Für 2015 hat der Bund eine Soforthilfe von 1 Mrd. Euro bereitgestellt und für das kommende Jahr weitere Hilfen von 3 Mrd. Euro zugesagt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung für Länder und Kommunen nochmals an die Dynamik der Flüchtlingszahlen anpasst und die Länder pro Flüchtling mit einer Pauschale unterstützt. Zudem muss das bereits vereinbarte Handlungspaket für schnellere Verfahren, Ausbau der Aufnahmekapazitäten und eine bessere Integration jetzt zügig in die Tat umgesetzt werden.

  • Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge verbessern

Immer mehr Kinder und Jugendliche fliehen allein aus ihren Heimatländern nach Deutschland. Die meisten von ihnen kommen in einigen wenigen Kommunen an. Um die Lasten besser zu verteilen, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder vor. Dabei muss eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet sein. Außerdem wird klargestellt, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu allen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Außerdem soll das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit in Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden.

  1. Kommunalfreundliche Politik konsequent fortsetzen

Mit dem Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umzusetzen und kommunale Belange bei weiteren Reformvorhaben zu berücksichtigen, um der Entwicklung wachsender Disparitäten zwischen finanzstarken und -schwachen Kommunen entgegenzuwirken. Die zugesagte dauerhafte und strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge ist zügig umzusetzen. Bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist sicherzustellen, dass jede Ebene die Mittel bekommt, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben braucht, wozu auf Länderseite auch die Stärkung der kommunalen Investitionskraft gehört, und keine Einigung zwischen Bund und Ländern zulasten der Kommunen erfolgt. Zudem bestätigt der Antrag die klare Erwartung, dass der Entwurf des Bundesteilhabegesetztes zur Reform der Eingliederungshilfe spätestens im Jahr 2016 in die parlamentarischen Beratungen eingebracht wird, damit das Bundesteilhabegesetz spätestens am 1.1.2017 in Kraft treten kann. Darüber hinaus ist die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro jährlich ab 2018 so umzusetzen, dass die Entlastung bundesweit wirklich bei den Kommunen ankommt.

  1. Integrationsbetriebe fördern

Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Unser Ziel ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Deshalb fordern wir, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen.

  1. Steuerzahler bei Bankenkrisen schützen

Im November 2014 hat der Bundestag ein Gesetzespaket mit europaweit geltenden Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Banken verabschiedet. Mit dem geplanten Gesetz soll nun das nationale Bankenabwicklungsrecht angepasst werden, um den Start des Europäischen Abwicklungsmechanismus zum 1. Januar 2016 vorzubereiten. Vorgesehen ist eine Veränderung des nationalen Insolvenzrechts, um künftig leichter Gläubiger einer Bank bei deren Schieflage in Haftung zu nehmen und damit Steuerzahler besser zu schützen. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Mittel der nationalen Bankenabgabe während der Aufbauphase des europäischen Abwicklungsfonds weiterhin für eine etwaige Abwicklung nationaler Institute zur Verfügung stehen. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden durch die nationale Bankenabgabe bislang Mittel in Höhe von rund 2,2 Mrd. Euro eingenommen.

  1. Steuervermeidung von Konzernen verhindern

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen steuerrechtlicher Änderungen sowie Anpassungen der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union vollzogen werden. Auf Druck der SPD wird eine Lücke im Steuerrecht geschlossen. Damit soll künftig verhindert werden, dass Konzerne Umwandlungen systemwidrig für Steuergestaltungen nutzen und sich so einer Besteuerung entziehen. Beim sogenannten „Porsche-Deal“ hatte VW vor drei Jahren das Umwandlungsrechts geschickt genutzt, um ganz legal eine Steuerzahlung in Milliardenhöhe zu vermeiden.

  1. Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen

In 1. Lesung wurde über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Pflegereform. Ziel ist es, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis einzuführen. Schon im ersten Pflegestärkungsgesetz wurden im Vorgriff auf diese Reform erhebliche Leistungsverbesserungen durchgesetzt. Durch Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sollen nun weitere not-wendige Erleichterungen für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte umgesetzt werden. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Ausweitung des Personenkreises, für den die Pflegeversicherung künftig Rentenbeiträge entrichten wird.

Albrecht Pallas

Koalitionsfraktionen wollen Wachpolizeidienst in Sachsen wiedereinführen: 550 zusätzliche Stellen zur Entlastung der Landespolizei

Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG
SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages

Auf ihren heutigen Sitzungen haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD einstimmig den Gesetzentwurf über den Sächsischen Wachpolizeidienst beschlossen. Dieser wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht und soll noch im November im Landtag verabschiedet werden.

Dazu erklärt Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Der Bedarf an mehr Personal bei der Polizei ist deutlich erkennbar. Da die Ausbildung von zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten zweieinhalb Jahre dauert, schaffen wir mit der Wachpolizei nun schnell Abhilfe.

Die Wachpolizei wird die Landespolizei entlasten. So unterstützt sie beim Objektschutz sensibler Orte und kann als Unterstützung bei der Bewachung von Personen, die zuvor in Gewahrsam oder festgenommen wurden, eingesetzt werden. Dabei haben die Wachpolizistinnen und Wachpolizisten keine eigenständige Festnahmebefugnis.

Die Einrichtung der Wachpolizei ist bis Ende 2020 befristet. Uns ist es aber wichtig, dass den neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine langfristige Perspektive gegeben wird. Deshalb sollen sie nach einer zweijährigen Dienstzeit mit einer verkürzten Ausbildung in die Landespolizei wechseln können.“

Christian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion sagt:

„Mit der Wiedereinführung des Sächsischen Wachpolizeidienstes schafft die Koalition die Voraussetzungen für eine kurzfristige Entlastung der sächsischen Polizei herbei. Die insgesamt 550 Angehörigen der Wachpolizei sollen die Polizeivollzugsbeamten beim Objektschutz und in der Personenbewachung unterstützen. Die gestaffelte dreimonatige Ausbildung soll bereits ab Anfang 2016 beginnen.

Das Aufgabenspektrum und die Einsatzbelastung der sächsischen Polizei haben sich im vergangenen Jahr deutlich erweitert. Neben einer Vielzahl von Einsätzen im grenznahen Raum und der Absicherung einer gestiegenen Anzahl von Demonstrationen fordern die Gewährleistung der Sicherheit vor, in und um Asylunterkünfte sowie der Vollzug des Asylrechts unsere Polizeibeamten in besonderem Maße. Aus gutem Grund wird deshalb bis zum Jahresende die Polizeireform 2020 evaluiert, um den tatsächlich notwendigen Kräftebedarf zu definieren. Dieser wird in den anstehenden Haushaltsberatungen des kommenden Jahres eine zentrale Rolle spielen.“

Panter/Rost: Leipzig als Austragungsort der Frauen-Handball-Weltmeisterschaft unterstreicht positives Image des Sportlands Sachsen

Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG
SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages

Im Dezember 2017 findet in Deutschland die Handball-Weltmeisterschaft der Frauen statt. Leipzig, unter der Federführung des Handballverbands Sachsen und des Handballclubs Leipzig (HCL), wird sich als Ausrichter für die Vorrunde und Hauptrunde der deutschen Mannschaft bewerben.

„Das ist für uns natürlich von großem Interesse, stellt der deutsche Rekordmeister HCL 2017 aller Voraussicht nach zahlreiche Spielerinnen für die Nationalmannschaft und Leipzig hat ein handballbegeistertes Publikum“, so HCL-Geschäftsführer Kay-Sven Hähner.

Inzwischen laufen bereits die Vorbereitungen und die Akquise von Sponsoren und finanziellen Mitteln im Rahmen der formellen Bewerbung als Ausrichterstadt. Sowohl die Stadt Leipzig als auch der Freistaat Sachsen unterstützen die Bewerbung. Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat nun Mittel in Höhe von bis zu 250.000 Euro zugesagt.

Dazu erklärt Dirk Panter, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und Abgeordneter aus Leipzig:

„Leipzig hat sich national und international als Sportstadt einen Namen gemacht, insbesondere im Handball. Daher ist es nur folgerichtig, dass die Stadt Leipzig und der Freistaat Sachsen hier das Ansinnen als Ausrichterstadt deutlich unterstützen. Wer Spitzensport vor Ort will, muss auch Spitzenunterstützung bieten. Das tun wir gern.“

Wolf-Dietrich Rost, sportpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Abgeordneter aus Leipzig:

„Leipzig hat eine jahrelange Tradition im erfolgreichen Handball, hier ist die Begeisterung groß und durch den HCL eine hervorragende Infrastruktur gegeben – Leipzig ist idealer Austragungsort für die Spiele. Die Frauen-Handball-Weltmeisterschaft in Leipzig würde einmal mehr das positive Image Sachsens als Sportland unterstreichen.“

Henning Homann

Homann: Keine Ausnahmen beim Mindestlohn für Flüchtlinge

Henning Homann, stellvertretender Vorsitzender und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum Vorschlag des ifo-Instituts, Flüchtlinge vom Mindestlohn auszunehmen:

„Der Mindestlohn muss für alle gelten! Das Manöver des ifo-Instituts, das ja zunächst den Mindestlohn mit den absurdesten Prognosen verhindern wollte, und nun bei jeder sich bietenden Gelegenheit versucht, ihn abzuschwächen, ist mehr als durchsichtig“, so Henning Homann zum jüngsten Vorschlag des Instituts.

Homann weiter: „Der Mindestlohn wurde auch deshalb eingeführt, um die Abwärtsspirale bei den Löhnen zu stoppen. Deshalb darf es auch keine Ausnahmen für Asylsuchende und Flüchtlinge geben. Wer, wie das ifo-Institut, Ausnahmen vom Mindestlohn fordert , provoziert Verdrängungseffekte auf dem Arbeitsmarkt und gefährdet den sozialen Frieden.

Die Einführung des Mindestlohns ist ein großer Erfolg sozialdemokratischer Arbeitnehmerpolitik. Er schafft nicht nur mehr Gerechtigkeit, sondern auch eine verbindliche Untergrenze, die das Ausspielen von Arbeitnehmern verhindert.“

Henning Homann verweist weiterhin darauf, dass stattdessen der Fokus auf Maßnahmen liegen muss, die tatsächlich den hier lebenden Flüchtlingen und Asylsuchenden nutzen und die für eine gelingende Integration stehen: „Es gibt bürokratische Hürden, die einen zügige Integration auf den Arbeitsmarkt verhindern. Diese gilt es abzubauen. Außerdem müssen Qualifizierungsmaßnahmen –  von der Sprach- bis zur Berufsausbildung –  intensiviert werden. Unser Arbeitsminister Martin Dulig und auch die Bundesarbeitsministerin haben dazu verschiedene Initiativen gestartet, die wir natürlich unterstützen“

Hanka Kliese

Kliese: Taubblinde Menschen aus der Isolation befreien

Hanka Kliese, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Inklusionspolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum Koalitionsantrag „Teilhabe von Taubblinden in Sachsen verbessern“:

Mit einem Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU (Drucksache 6/2658) wird  heute ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lebenssituation taubblinder Menschen getan.

 

Hanka Kliese: „Wir wissen viel zu wenig über taubblinde Menschen. Unser Antrag soll der Bewusstseinsbildung dienen. Das Wichtigste aber sind die konkreten Verbesserungen, die in Form von Leistungen durch ein eigenes Merkzeichen erbracht werden sollen. Ohne Assistenz verharren diese Menschen in ihrer fremdbestimmten Isolation. Das möchten wir ändern.“

+++ Bericht zur Lebenssituation taubblinder Menschen +++

„Wir fordern mit dem Antrag einen Bericht über die Lebenssituation taubblinder Menschen in Sachsen. So ein Berichtsteil, zuweilen oft banal, ist im Fall der taubblinden Menschen von enormer Bedeutung. Denn aufgrund ihrer doppelten Kommunikationseinschränkung wissen wir bisher viel zu wenig über sie.

+++ Besondere Berücksichtigung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskovention +++

„Taubblind zu sein, bedeutet mehr als die Summe aus zwei Sinnesbehinderungen. Es ist eine ganz eigene Lebenssituation, diesem Umstand müssen wir endlich Rechnung tragen. Deshalb geht es  im Antrag auch darum, die Belange taubblinder Menschen bei der Erstellung des Aktions-und Maßnahmeplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskovention besonders zu berücksichtigen.“

+++ Merkzeichen für taubblinde Menschen +++

„Dinge, die gehörlose oder blinde Menschen, ohne Assistenz beherrschen, sind für taubblinde Menschen ohne Unterstützung schlichtweg nicht zu bewerkstelligen. Zudem ist es ein Unding, dass diese Menschengruppe laut Sozialgesetzbuch gar nicht existiert.

Folgerichtig setzen wir uns mit dem Antrag auch für ein eigenes Merkzeichen für taubblinde Menschen ein. Bisher sind sie unter dem Merkzeichen „taub“ und dem Merkzeichen „blind“ subsumiert. Das entspricht aber eben nicht ihrer Lebensrealität.

Mit dem Antrag erhöhen wir den Druck auf die Bundesebene, ein solches Merkzeichens einzuführen. Dort gab es bereits seitens der zuständigen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller positive Signale für eine Einführung in dieser Legislatur.“