Koalition begrüßt Grundgesetzänderung zur engeren Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaftsförderung

Der Bundesrat hat heute in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr die Änderung des Grundgesetzes Artikel 91b und damit eine engere und langfristigere Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaftsförderung beschlossen.  Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD im Sächsischen Landtag begrüßen die Gesetzesänderung. Dank der zusätzlichen Fördermöglichkeiten durch den Bund werden Sachsens Hochschulen künftig nachhaltiger aufgestellt und noch leistungsfähiger sein.

Dazu erklärt Aline Fiedler, Vorsitzende des Arbeitskreises für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien in der CDU-Landtagsfraktion:

„Die heute beschlossene Grundgesetzänderung sichert für unsere Hochschulen eine langfristige und verlässliche Förderung durch Bund und Land. Der dadurch gewonnene Gestaltungsspielraum eröffnet Möglichkeiten, auf die vielfältigen nationalen wie internationalen Herausforderungen im Wissenschaftsbereich besser reagieren zu können. Wichtig ist aber auch, dass die föderale Grundordnung durch diese Änderung nicht berührt wird. Wie bisher verbleibt die grundsätzliche Zuständigkeit für das Hochschulwesen bei den Ländern.“

Holger Mann, stellvertretender Wissenschaftsausschussvorsitzender und Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Landtagsfraktion, dazu:

„Mit der Grundgesetzänderung entstehen neue Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern in Forschung und Lehre, wie es sie noch nie zuvor gab. So sind zukünftig nicht mehr nur zeitlich befristete Projekte, sondern auch institutionelle Förderprogramme von Bund und Ländern für die Hochschulen möglich. Wir können nun neue Spielräume nutzen, zum Beispiel um Akzente zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu setzen.“

Eva Brackelmann als Landesvorsitzende der SPD-Frauen wiedergewählt

Eva Brackelmann als Landesvorsitzende der SPD-Frauen wiedergewählt.

„Koalitionsvertrag bietet viele Möglichkeiten für Gleichstellung in Sachsen.“

Die Leipzigerin Eva Brackelmann ist in ihrem Amt als Vorsitzende der sächsischen SPD-Frauen mit 94 % Zustimmung wiedergewählt worden. „Ich freue mich sehr über mein Ergebnis und die Vielfalt in unserem neuen Vorstandsteam: Von jung bis älter, vom städtischen bis ländlichen Raum und aus unterschiedlichen Berufszweigen gehen wir gemeinsam an die Arbeit“, so die 47-jährige Geschäftsführerin eines sachsenweit agierenden Familienverbandes und Mutter zweier Kinder über ihre Wiederwahl. „Der Koalitionsvertrag bietet für die Gleichstellung in Sachsen viele Möglichkeiten und Schalthebel. Ein Kernsatz lautet ‚Gleichstellung von Frauen und Männern betrifft alle Lebensbereiche und ist als Querschnittsaufgabe in allen Ministerien abzubilden‘. Das ist ein wichtiger Schritt für Sachsen!“, so Brackelmann weiter.

Petra Köpping, sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration war die Hauptrednerin bei der Wahlkonferenz und stellte die aktuellen Herausforderungen zum Bereich Asylpolitik dar. „Wir stehen hinter Petra Köpping, ihrem Engagement und persönlichem Einsatz für Toleranz und Demokratie. Sie gibt aktuell nicht nur der SPD Sachsen entscheidende Motivation.“ In einem verabschiedeten Papier fordern die SPD-Frauen Sachsen eine innerparteiliche Diskussion zum Thema Geschlechtergerechtigkeit. Es könne, so Brackelmann, niemanden in der SPD Sachsen zufriedenstellen, beim Frauenanteil bundesweit immer noch Schlusslicht in der SPD zu sein.

Bei der regulären Wahlkonferenz wurde der komplette Vorstand neu gewählt: Stellvertretende Vorsitzende sind Gerhild Kreutziger (Görlitz) und Janett Schmiedgen (Dresden). Als Beisitzerinnen arbeiten mit: Marie-Luise Apostel (Erzgebirge), Ildiko A. Jakisch (Leipzig), Julia Bombien (Chemnitz), Marion Fritzsche (Erzgebirge) und Iris Raether-Lordieck (Frankenberg).

Albrecht Pallas

Albrecht Pallas zu Asyl und Integration in Sachsen

Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, in der Aktuellen Debatte zu Asyl und Integration in Sachsen

Asyl- und Migrationspolitik erklären – Freistaat in Verantwortung für alle – Aus Angst darf nicht Hass werden

„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Asyl- und Migrationspolitik werden inzwischen fast ausschließlich auf europäischer oder Bundesebene gestaltet. Aber auch der Freistaat Sachsen, die Staatsregierung und dieses Haus – wir alle – stehen in der Verantwortung, diese Regelungen mit Leben zu füllen“, so Albrecht Pallas am Mittwoch in der Aktuellen Debatte des Landtags.

Pallas betonte die Verantwortung für alle im Freistaat lebenden Menschen, einschließlich der Asylsuchenden, Flüchtlinge und Zuwanderer.  „Sie alle haben es verdient, dass wir den Umgang mit Asylsuchenden, aber auch das Asylverfahren so menschenwürdig, eindeutig und verständlich wie möglich organisieren.“

„Wir haben Verantwortung für die Menschen in Sachsen. Aber nicht nur für die Asylsuchenden und Flüchtlinge, die auf der Suche nach Schutz und einer Lebensperspektive nach Sachsen kommen. Diese Personen müssen menschenwürdig untergebracht und betreut werden. Häufig warten sie lange auf die Entscheidung über ihren Asylantrag.  Ihre Asylverfahren müssen zügig und rechtsstaatlich einwandfrei bearbeitet werden, damit sie ihre Perspektive kennen.“

„Wir haben auch Verantwortung gegenüber denjenigen Männern, Frauen und Kindern, die bereits eine Perspektive in Sachsen gefunden haben, sei es als Zuwanderer, anerkannte Asylbewerber oder Flüchtlinge. Für sie wollen wir mehr Integration und Teilhabe erreichen, etwa im gesellschaftlichen Bereich oder bei ihren Bildungschancen und Berufstätigkeit.“

Schließlich sei da die Verantwortung für alle anderen, die bereits in Sachsen lebten. „Da gibt es jene Menschen in Sachsen, die sich von dem aktuellen Anstieg der Flüchtlingszahlen verunsichert und nicht gehört fühlen. Ihren diffusen Ängsten müssen wir immer und immer wieder mit Transparenz und Fakten und fortwährenden Gesprächsangeboten begegnen.“  Viele Abgeordnete täten dies bereits, betonte Pallas. „Nur so, und wenn wir alle mitmachen, können wir verhindern, dass aus Angst Hass wird.“

„Nicht zuletzt haben wir Verantwortung für jene, die an den unterschiedlichsten Stellen im Freistaat Sachsen mit Asylsuchenden zusammenarbeiten. Da sind die Mitarbeiter in den Ausländerbehörden und Sozialämtern, in der Erstaufnahmeeinrichtung und den Gemeinschaftsunterkünften. Da sind die Sozialarbeiter und die vielen ehrenamtlichen Helfer. Es geht mir aber auch um die Kolleginnen und Kollegen der sächsischen Polizei, die beispielsweise mit den Zuständen und Konflikten in den Gemeinschaftsunterkünften konfrontiert sind und teilweise auch Abschiebungen von Ausreisepflichtigen durchführen müssen.“

Kolbe zu Gerichtsurteil zur NPD-Klage gegen Schwesig

Kolbe zu Gerichtsurteil zur NPD-Klage gegen Schwesig:

Urteil stärkt Meinungsfreiheit 

Berlin – Die Vorsitzende der ostdeutschen SPD-Bundestagsabgeordneten, Daniela Kolbe, bezeichnet das heute getroffene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der NPD gegen Bundesministerin Schwesig als „nicht nur rechtlich begrüßenswert, sondern auch als politisch wichtiges Zeichen“. 

Die Äußerungen der stellv. SPD-Parteivorsitzenden und Familienministerin Schwesig im Thüringer Wahlkampf hätten demnach nicht die Rechte der rechtsextremen Partei verletzt. Sie hatte mit Blick auf die Landtagswahl in Thüringen im September unter anderem gesagt: „Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt.“

Kolbe erneuerte in diesem Zusammenhang ihre Auffassung, dass die NPD nicht nur in Landtagen, sondern in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik insgesamt nichts zu suchen habe. „Das NPD-Verbotsverfahren ist und bleibt richtig. Ich fordere zudem alle Menschen auf, sich an Manuela Schwesig ein Beispiel zu nehmen und gegenüber rassistischen und anderen Ressentiments Klartext zu reden. Egal ob im Parlament, Betrieb oder am Stammtisch. Davon lebt unsere Demokratie“, so Kolbe.

Köpping: SPD ruft zur Teilnahme an Kundgebung ‚Dresden für alle‘ auf

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD Sachsen und Ministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, ruft zur Teilnahme an der Kundgebung des Bündnisses ‚Dresden für alle‘ am Montag, den 15. Dezember 2014, auf. Die Kundgebung von Kirchen, Parteien, Gewerkschaften und Vereinen beginnt 18 Uhr auf dem Theaterplatz in Dresden.

„Es ist unsere Pflicht und Verantwortung zusammen zu stehen und gerade den Schwächeren unsere Solidarität auszusprechen. Dazu gehören in diesen Zeiten insbesondere Flüchtlinge. Ich werde daher am Montag erneut an der Kundgebung des Bündnisses ‚Dresden für alle‘ teilnehmen und gemeinsam mit vielen anderen zeigen, dass wir Flüchtlinge in ihrer schwierigen Situation unterstützen“, kündigt Köpping an und betont: „Genauso wichtig ist es, den Menschen, die durch unzureichende oder falsche Informationen verunsichert sind, Ängste zu nehmen. Wir werden jetzt umso stärker auf diese Menschen zugehen um sie ausreichend zu informieren. Letztendlich sind die meisten Befürchtungen unbegründet.“

Die SPD Sachsen ruft daher erneut auf, an der Kundgebung des Bündnisses ‚Dresden für alle‘ teilzunehmen.

 

SPD-Hochschulexperte Holger Mann zur Fortsetzung des Hochschulpaktes

Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Forschung der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur Einigung über die Fortsetzung des Hochschulpaktes, zum Pakt für Forschung und Innovation und zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative:

Basis für bessere Lehre und gute Karriereperspektiven an Hochschulen wächst

„Mit den Beschlüssen wächst auch die Planungssicherheit für die sächsischen Hochschulen bis 2020. Mit der Fortsetzung des Hochschulpaktes wird es möglich sein, auf das anhaltende Studierendenhoch zu reagieren. Die Bundesmittel sollen zur Verbesserung von Lehre und Studium verwendet werden. Es ist ein Fortschritt, dass in der 3. Phase des Hochschulpaktes 10 Prozent der Mittel direkt zur Steigerung der Qualität von Lehre eingesetzt werden sollen.

Mit dem nun zusätzlich zur Verfügung stehenden Geld – allein 86 Millionen Euro in 2015 und 81 Millionen Euro in 2016, sowie der ab 2017 geplanten Aufrechterhaltung von 754 Haushaltsstellen im Hochschulbereich – lassen sich die sächsischen Hochschulen zukunftsfest ausstatten, um sich auch auf eine weitere Runde der Exzellenzinitiative vorzubereiten.

Zudem wollen wir mit dem Bund ein Zukunftspakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs schließen, um die Beschäftigungschancen und -bedingungen nachhaltig zu verbessern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie Hochschulen bessere Perspektiven zu geben.“

Hintergrund:

Sachsen erhält von 2015 bis 2020 (Ausfinanzierung bis 2023) über 500 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt, auf den sich die Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin geeinigt hat.

Siehe auch http://www.bmbf.de/de/6142.php

 

Kolbe begrüßt Geld für Sanierung der Leipziger Könneritzstraße

Die Stadt Leipzig hat heute vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit den Zuwendungsbescheid für den Ausbau der Könneritzstraße im Leipziger Ortsteil Schleußig erhalten. Dazu erklärt die Leipziger Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe (SPD):

„Ich begrüße die finanzielle Unterstützung durch das Land Sachsen. Die Könneritzstraße ist eine wichtige Verkehrsader in Schleußig. Der Umbau wird von vielen Anwohnern und Anwohnerinnen sehnlichst erwartet. Durch die Baumaßnahmen wird die Straße weiter an Attraktivität gewinnen.

Mit den nun beschlossenen Mitteln in Höhe von 1,5 Millionen Euro kann der Straßenumbau fortgesetzt werden. Mit der geplanten Baumaßnahme, welche als Gemeinschaftsvorhaben der Stadt Leipzig mit den Leipziger Verkehrsbetrieben vorgesehen ist, wird der Abschnitt zwischen den beiden bereits ausgebauten Haltestellen Rödelstraße und Holbeinstraße den verkehrlichen Anforderungen entsprechend erneuert.“

„Exklusiv statt inklusiv“- Jusos Sachsen kritisieren sächsisches Schulsystem

Anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Chancenspiegel“ der Bertelsmann Stiftung erklärt Katharina Schenk, Landesvorsitzende der Jusos Sachsen:

 

„Wir Jusos sind überzeugt: Längeres gemeinsames Lernen ist und bleibt der zentrale Weg, um Kinder unabhängig von ihrer Herkunft zu Lernerfolgen zu führen. Kultusministerin Kurth hat zwar recht: Nicht alle brauchen Abitur. Vor dem Hintergrund aber, dass vor allem Kinder aus akademisch-geprägten Haushalten Abitur machen, ist es geradezu lächerlich, mit dem pauschalen Begriff  „Akademikerschwemme“‚ von der massiven Ungerechtigkeit beim Zugang zu Bildung abzulenken. Hier besteht enormer Handlungsbedarf. Das gegenwärtige Schulsystem ist exklusiv, nicht inklusiv. Die hohe Zahl von Schulabrecher/innen in Sachsen beweist zudem: Wir lassen viel zu viele Kinder zurück. Hier muss endlich ein schlüssiges Konzept vorgelegt werden. Dass das Land das wichtige Thema Schulsozialarbeit immer noch den Kommunen überlässt, statt finanziell in die Bresche zu springen, zeugt von mangelndem Problembewusstsein.“

Köpping: Wir müssen über Haltungen diskutieren

„Wir müssen in Sachsen viel mehr über Haltungen und Rassismus diskutieren. Das sehen wir jetzt jeden Tag ganz deutlich“, sagte Integrations- und Gleichstellungsministerin Petra Köpping am Donnerstag und verwies auf die Auseinandersetzungen um die Demonstrationen der selbsternannten „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida). „Das ist jeden Tag eine neue Herausforderung, der wir uns breit stellen werden.“

Köpping stellte zusammen mit der Dresdner Rechtsanwältin Dr. Kati Lang und dem Geschäftsführer der Opferberatung für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt des RAA Sachsen e.V., Robert Kusche,  die Ergebnisse einer Studie „Vorurteilskriminalität – Eine Untersuchung vorurteilsmotivierter Taten im Strafrecht und deren Verfolgung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte“ vor. Die Studie von Dr. Lang geht der Frage nach, wie die Reaktion von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten in Sachsen auf rechte Gewalttaten ausfällt.

Dazu wurden 122 Verfahren, die weit überwiegend von der Polizei als rechte Gewalt erfasst waren, auf ihren Verlauf überprüft. 36 Prozent der Verfahren (44 von 122) wurden eingestellt; in 28 Prozent (34 von 122) aller Verfahren, obwohl hinreichend Tatverdächtige ermittelt waren. Von den 96 Verfahren, in denen Anklage erhoben wurde, fand in 41 Prozent das rechte Tatmotiv keine Erwähnung. In 74 Verfahren kam es zwar zu einer Verurteilung des bzw. der Täter, wobei nur in jedem fünften Urteil die rechte Tatmotivation in die Strafhöhe einbezogen wurde. Bei Betrachtung aller 122 Verfahren sinkt die Einbeziehungsquote in die Strafzumessung gar auf 12 Prozent. Insgesamt wurden 113 Täter verurteilt, der Großteil (79 %) war bereits vorbestraft, davon mindestens 28 Prozent aufgrund von einschlägigen Straftaten.

Dr. Kati Lang: „Die Justiz findet bedauerlicherweise bisher nur unzureichend Antwort auf rechte Gewalt. Die Ermittlung und Würdigung der menschenverachtenden Tatmotivation ist verpflichtend. Die Studie zeigt, dass diese Pflicht nur unzureichend erfüllt wird, da die rechten Beweggründe viel zu häufig keinen Einzug ins Strafverfahren finden. Die ausbleibende Signalfunktion stärkt die Täter und schwächt die Opfer. Die geplanten gesetzlichen Veränderungen sind daher zu begrüßen, wenn sie sicher im Detail auch verbesserungswürdig sind.“

Petra Köpping: „Der Freistaat Sachsen unterstützt die geplante Änderung des Strafgesetzes in diesem Bereich, um mit klaren Regelungen Richter und Staatsanwälte zu stärken. Zudem sagen wir im Koalitionsvertrag ganz klar, dass auch die Opferberatungsstellen gestärkt werden müssen. Und wir brauchen auch im Bereich der Justiz eine personelle Stärkung, damit Fälle nicht lange liegenbleiben – auch das haben wir klar im Koalitionsvertrag gesagt.

Robert Kusche, Geschäftsführer der Sächsischen Beratungsstellen für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt: „Das Ausblenden rassistischer Tatmotivationen vor Gericht ist ein zentrales Problem im Umgang mit rechter Gewalt, das wir immer wieder beobachten. Es ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden und Gerichte, den Opfern mit Respekt und in einer Weise gegenüberzutreten, die sekundäre Traumatisierungen vermeiden. Daher müssen Opfer gestärkt werden und Unterstützung erfahren. Rechte Gewalt richtet sich gegen unser zentrales demokratisches Grundverständnis, ein Urteil im Namen des Volkes muss dieser gesellschaftlichen Dimension gerecht werden.“

Die Studie konnte nur durch die Weitergabe der verfahrensrelevanten Daten durch den Freistaat Sachsen realisiert werden und wurde durch die Hans-Böckler-Stiftung gefördert. Die Studie erscheint am 12.12.2014 im NOMOS Verlag.

Anfragen für Pressexemplare können an den Nomos Verlag gerichtet werden (bawidamann@nomos.de / Tel. 07221 210465).

Jusos Sachsen: Winterabschiebestopp ist eine humanitäre Notwendigkeit

Mit Blick auf den Winterabschiebestopp in Schleswig-Holstein und Thüringen erneuern die Jusos Sachsen ihre Forderung zu einem vergleichbaren Vorgehen in Sachsen. Dazu erklärt die Juso-Landesvorsitzende Katharina Schenk: 

„Abschiebungen im Winter auszusetzen ist eine humanitäre Notwendigkeit. Vor Kurzem wurden Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Diesen Schritt haben wir Jusos scharf kritisiert. Die Situation für Flüchtlinge aus diesen Staaten wurde massiv verschlechtert. Gerade Roma leben aufgrund von Diskriminierung in ihren Herkunftsländern oft unter ärmlichsten Bedinungen. In den kalten Wintern, die die meisten von ihnen ohne festen Wohnsitz oder Heizung überdauern müssen, ist es notwendig ein Mindestmaß an Menschlichkeit walten zu lassen. Wir Jusos fordern daher in Sachsen zügig einen Winterabschiebestopp einzuführen.“